Rosenheim/Brannenburg – Das Jugendschöffengericht verurteilte einen 19-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan wegen Widerstands und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Beleidigung unter Einbeziehung eines Urteils vom Oktober zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.
Laut Anklage war der Bewohner einer Unterkunft in Brannenburg im November mit der Polizei aneinandergeraten, nachdem ihm zwei Beamte in Rosenheim in Gewahrsam genommen hatten. Vorangegangen war ein Platzverweis, den er ignoriert hatte. Während der Fahrt zur Dienststelle beleidigte er die Beamten. Auf der Wache angekommen, versuchte er, einem der Polizisten ins Gesicht zu schlagen.
Nur mit erheblicher körperlicher Anstrengung gelang es den Beamten schließlich, den um sich schlagenden Angeklagten zu fixieren. Während des Transports in die Zelle sperrte sich der 19-Jährige weiter gegen die Zugriffe der Beamten und setzte seine Beleidigungen fort. Zudem drohte er: „Ich habe mir Eure Gesichter gemerkt. Wenn ich hier rauskomme werde ich Euch und Eure Familien umbringen.“ Die Polizeibeamten bestätigten in ihren Aussagen den Sachverhalt.
„Alles Lügen“, beteuerte der Angeklagte. Er sei betrunken gewesen und habe sich in einem Rosenheimer Lokal mit einem Mann gestritten, der eigentlich sein Freund sei. Dann sei die Polizei gekommen und er habe ganz normal mit den Beamten gesprochen. Doch die hätte ihm weh getan und Handschellen angelegt, da habe er sie beleidigen müssen.
In der Zelle hätte der Beamte ihn geschlagen und nicht umgekehrt. Er habe aus der Nase geblutet und eine Anzeige gemacht. Er sei verwundert darüber gewesen, dass die Polizisten ihn angezeigt hätten, sagte der Afghane, der allerdings eine Beweissicherung verweigert hatte.
Laut Bewährungshilfe hat der 19-Jährige, bei dem Probleme mit der Impuls- und Sozialkontrolle diagnostiziert wurden, gravierende Defizite in der Alltagsbewältigung. Zudem sehe der dreifach vorbestrafte 19-Jährige kein Problem in seinem übermäßigen Alkoholkonsum. Aus Sicht der Bewährungshilfe sollte aufgrund einer Reifeverzögerung und einer leichten geistigen Behinderung Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen.
Für die Anklagevertretung stand der Sachverhalt fest: Es handle sich um einen sehr aggressiven Angeklagten, der keine Schuldeinsicht habe und sich mit der Tat nicht auseinandergesetzt habe. Unter Berücksichtigung der alkoholbedingten Enthemmung und einer krankheitsbedingten geistigen Einschränkung wurde unter Einbeziehung einer Vorverurteilung eine Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert.
Verteidigerin
fordert Bewährung
Verteidigerin Gabriele Sachse sah den Anklagevorwurf ebenfalls bestätigt. Aus ihrer Sicht habe ihr Mandant aber mittlerweile erkannt, dass der Alkohol ihm Probleme bereite. Zudem werde er von einem guten Netzwerk betreut. Die Verteidigerin beantragte eine Jugendstrafe unter zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne.
Das Jugendschöffengericht hatte keine Zweifel am Tatbestand, blieb mit seinem Strafmaß aber unter der Forderung des Staatsanwalts. Allerdings sahen Richterin Verena Köstner und die beiden Schöffen keine Argumente für eine Strafaussetzung zur Bewährung, weil es keine berechtigte Hoffnung auf die weitere Straffreiheit des Angeklagten gebe. Der junge Mann habe ein hohes Aggressionspotenzial und alle bisherigen Hilfsmaßnahmen verweigert. Er zeige kein Problembewusstsein und es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass er sein Leben ändern werde, hieß es in der Urteilsbegründung.