Entlastungszeuge nicht gefunden

von Redaktion

Polizei-Trick-Prozess: Ehemaliger Rocker-Präsident muss ins Gefängnis

Neubeuern/Rosenheim – Im Prozess gegen die Gauner-Bande, die einer 74-jährigen Frau aus Neubeuern als „falsche Polizisten“ 35000 Euro abgenommen hat (wir berichteten), ist das zweite Urteil gefallen: Ein 38-jähriger Türke, in den Augen des Schöffengerichts Rosenheim zweifelsfrei der Logistiker der kriminellen Gruppe, muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Zuvor waren im November 2018 schon die Geldabholer und falschen Kripobeamten zu Haftstrafen verurteilt worden, ebenfalls in Rosenheim. Bald wird sich auch das Traunsteiner Landgericht mit der Bande befassen. Inzwischen ist ein weiterer Geldabholer gefasst worden. Er erbeutete in sechs weiteren Polizei-Trick-Fällen Beträge zwischen 18000 und 40000 Euro der „Türkei-Connection“. Auch in diesen Fällen wird der 38-Jährige der Mittäterschaft beschuldigt.

Handydaten liefern

Ermittlern Beweise

Im Rosenheimer Verfahren gegen den Ex-Präsidenten eines einschlägig bekannten Münchner Rockerclubs war am zweiten Verhandlungstag ein „Entlastungszeuge“ geladen worden. In dessen „Auftrag“ hatte der Angeklagte angeblich Geld übernommen, um es an diesen weiterzugeben. Es war für niemanden im Gerichtssaal eine Überraschung, dass der Zeuge nicht ausfindig gemacht werden konnte.

Aufschlussreicher waren die Mitschnitte von Telefongesprächen, die vom Smartphone des Angeklagten festgehalten worden waren. Die Stimme des 38-Jährigen und die der bereits verurteilten Mittäter klangen deutlich erkennbar durch den Saal. Soweit die Gespräche in der Zigeunersprache Sinti geführt wurden, wurden sie von einem Übersetzer ins Deutsche übertragen.

Ebenso aufschlussreich waren die Geodaten aus dem Handy. Demnach befand sich das Smartphone des Angeklagten nachweislich immer in den Bereichen, in welchen die kriminellen Geldübergaben stattfanden. Auch wenn einige SMS-Daten nicht mehr rekonstruierbar waren, ergab sich eine in sich schlüssige Beweislage.

Das Vorstrafenregister des Angeklagten wies eine beachtliche kriminelle Aktivität auf. Mit 22 Jahren fiel er mit Verstößen gegen das Waffengesetz erstmals auf und häufte danach 13 Verurteilungen aus den verschiedensten Bereichen der Kriminalität an.

Lügen und Erinnerungslücken

Die Staatsanwältin hielt den 38-jährigen Türken des bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges für überführt: „Dies ist ein Fall, in dem die Lügen des Angeklagten und die Erinnerungslücken seiner Komplizen ebenso beweiskräftig sind, wie wenn das ein Geständnis wäre.“ In der Bewertung bei der Strafzumessung vermochte sie nichts zu finden, das für den Angeklagten spreche. Sie hielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten für geboten und notwendig.

Der Verteidiger des 38-Jährigen, Rechtsanwalt Thorsten Hauk, sah das anders. Dass das Smartphone im Besitz seines Mandanten gewesen sei, sei keineswegs ein Beweis dafür, dass er dieses in den fraglichen Momenten auch selber benutzt habe. Selbst wenn das Geld, das sein Mandant übernahm und weitergab, aus einer Straftat stammte, so habe er das nicht wissen können. Laut Hauk war ein Tatnachweis nicht geführt, so beantragte er einen Freispruch.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Cornelia Doliwa hatte jedoch keinerlei Zweifel an der Mittäterschaft des Angeklagten. Er muss hinter Gitter – was nun auch sicherstellt, dass er für das kommende Verfahren in Traunstein auf alle Fälle zur Verfügung steht.

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