„Es ist nicht zu entschuldigen“

von Redaktion

Sexueller Missbrauch dreier Mädchen: Bewährungsstrafe für 31-Jährigen

Traunstein – Drei Mädchen im Alter zwischen sechs und elf Jahren, die ihren Spielkameraden in einer kleinen Gemeinde im nordwestlichen Landkreis Traunstein besuchen wollten, wurden Opfer der pädophilen Neigungen seines 31-jährigen Vaters (wir berichteten). Wegen vier Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und wegen umfangreichen Materials an Kinderpornografie verhängte die Jugendschutzkammer am Landgericht Traunstein gestern eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt unter strengen Auflagen auf vier Jahre zur Bewährung. Zu den Auflagen gehört auch eine Therapie.

Die Strafe fiel vor allem wegen des Geständnisses des Angeklagten relativ mild aus, wie Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann im Urteil betonte. Insgesamt fünf Sextaten an den Mädchen im Zeitraum zwischen September 2017 und Juli 2018 lagen dem 31-Jährigen ursprünglich zur Last. Einen Fall stellte die Kammer in dem Prozess mit Blick auf das strafrechtliche Gewicht der übrigen Taten ein.

Darüber hinaus ging es um den Besitz und die „öffentliche Zugangmachung“ von Kinderpornografie. Der Angeklagte hatte zwei Dateien mit Kinderpornografie über seine Mailadresse ins Internet hochgeladen. Unglaublich schlimme Szenen mit schwerst missbrauchten Kleinkindern fanden die Ermittler bei der Auswertung seines Handys in einem Cloudspeicherdienst. Über Links war der Zugang zu den Videos für Außenstehende möglich.

In dem zweitägigen Prozess beteuerte der 31-Jährige, er habe die Kinder lediglich „oberflächlich“ berührt. Er gab an, nicht geplant gehandelt zu haben. Vielmehr habe er zufällige Situationen ausgenutzt. Hintergrund seien seine pädophilen Neigungen gewesen. Das Gericht hörte eine Reihe von Zeugen, darunter die beiden Mütter und Nebenklägerinnen namens ihrer Töchter, an. Die Kinder selbst mussten nicht im Gerichtssaal aussagen.

Gutachten beschreibt schwierige Kindheit

Die Jugendschutzkammer zog mit Dr. Stefan Gerl einen psychiatrischen Gutachter zu. Der Sachverständige umriss das Leben des 31-Jährigen – mit schwieriger Kindheit und Schulzeit, zwei abgebrochenen Lehren, kleineren Vorstrafen sowie Alkoholproblemen. Dennoch sei der Angeklagte voll schuldfähig.

Er zeige sich insgesamt einsichtig – auch wenn er die Schuld für Probleme oft bei anderen Menschen suche. Im Alter von etwa 18 Jahren habe sich der 31-Jährige erstmals mit Kinderpornografie befasst, hieß es in dem Gutachten. Der Angeklagte habe aber über die Jahre hinweg gleichaltrige Freundinnen gehabt. Die Beziehungen seien zumeist wegen seines Alkoholkonsums gescheitert.

Staatsanwalt Dr. Ralf Burkhard forderte gestern wegen vierfachen „schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern“ und wegen der Kinderpornografie eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Die Vertreter der Nebenklage schlossen sich an.

Der Verteidiger, Michael Vogel aus Traunstein, gelangte hingegen zum wesentlich weniger schwerwiegenden Straftatbestand des „sexuellen Missbrauchs von Kindern“. Eine Strafe von zwei Jahren mit Bewährung und einer Therapie als Bewährungsauflage sei ausreichend. Sein Mandant sei „therapiebereit, -willig und -fähig“. Das bestätigte der 31-Jährige auf Nachhaken des Gerichts. „Es ist nicht zu entschuldigen“, fügte er selbst hinzu.

Beim Sachverhalt habe sich die Kammer vor allem auf das weitgehende Geständnis des 31-Jährigen gestützt. Die Vernehmung der Kinder im Lauf der Ermittlungen sei schwierig gewesen. Dr. Weidmann: „Hätte der Angeklagte nichts gesagt, hätte man die Missbrauchsvorwürfe nicht beweisen können und hätte ihn freisprechen müssen. Der Anklagte hat sich zu den Taten bekannt, obwohl er ungeschoren hätte davon kommen können und hat damit auch den ersten Schritt zur therapeutischen Aufarbeitung gemacht.“

Den Haftbefehl hob die Kammer gestern auf. Der seit siebeneinhalb Monaten in Untersuchungshaft sitzende 31-Jährige konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.

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