Rosenheim – Die Anwohner entlang der Bahnstrecke durch das Inntal dürfen sich freuen. Sie bekommen bis spätestens 2024 mehr Lärmschutz, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Enttäuscht sind diejenigen Gemeinden, die für ihre Bürger bereits vorab in Maßnahmen zur Lärmreduzierung investiert haben. Sie sollen keine Refinanzierung bekommen. Das machte die Bahn jetzt bei bei einem Pressegespräch deutlich.
Diese neuen Lärmschutzmaßnahmen resultieren aus der Zusage von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vom Frühjahr, der von der raschen Umsetzung von „Lärmschutz plus“ entlang der Bestandsstrecke gesprochen hatte. Das „Gesamtpaket“ addiert sich aus der sogenannten „Lärmvorsorge“, die alle gesetzlich verankerten Maßnahmen auflistet, aus der „Lärmsanierung“ mit freiwilligen Maßnahmen der Bahn, aus Maßnahmen der Machbarkeitsstudie Inntal und – on top – aus einem Förderprogramm des Bundes. Am Ende, so Alexander Pawlik, Leiter DB-Lärmschutzbereich, seien alle relevanten Gebiete im Inntal mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen versehen.
Halbierung
des Lärms
Sein Fazit: Durch weitere Lärmschutzwände und Schienenstegdämpfer aus dem Förderprogramm werde die Dezibelzahl deutlich nach unten gedrückt. „Zehn Dezibel weniger empfindet der Mensch als Halbierung des Lärms“, so Pawlik. Und das werde erreicht.
Eine etwa zwei bis drei Meter hohe Lärmschutzwand reduziere den Lärm zwischen fünf und neun Dezibel, die geplanten Schienenstegdämpfer um etwa zwei bis drei Dezibel. Allerdings, so schränkt Projektleiter Torsten Gruber ein, werde es nur ein „Entweder – Oder“ geben: Lärmschutzwände oder Schienenstegdämpfer, aber nicht beide Maßnahmen zusammen.
Entlang der Bestandsstrecke seien im Rahmen einer Studie zu „Lärmhotspots“ Werte zwischen 70 und 74 Dezibel gemessen worden, so Pawlik. Mit den geplanten Maßnahmen werde der durchschnittliche Lärmpegel auf 60 bis 65 Dezibel gesenkt. „Eine gefühlte Halbierung. Eine normale Unterhaltung misst etwa 50 Dezibel, eine Wirtshausdiskussion 60. Lauter werden dann die Züge im Inntal auch nicht.“ Nachts dürfen Güterzüge nur eingeschränkt fahren. Die Lärmkennzahl betrage für Wohngebiete 49 Dezibel.
Ein weiterer Aspekt zur Lärmreduzierung seien die Flüsterbremsen. „Bis Ende 2020 müssen alle Güterzüge in Deutschland damit ausgerüstet sein. Das ist eine gesetzliche Vorgabe“, betont Projektleiter Gruber. Aber auch Güterzüge aus anderen Ländern, die Deutschland passieren wollen, müssen mit dieser Technik ausgerüstet sein. „Sollten sie es nicht sein, müssen sie ein Tempolimit einhalten. Dann wird der Transport aber unrentabel.“ Darüber sind sich Lärmschutzexperte und Projektleiter einig.
Schienenstegdämpfer
schnell zu realisieren
Bereits im vergangenen Jahr sei mit der Planung zu den neuen Lärmschutzmaßnahmen begonnen worden. „Insgesamt können die Schienenstegdämpfer schneller realisiert werden, weil dafür keine Genehmigungen vorliegen müssen“, so Gruber. Ganz anders verhalte es sich mit den Lärmschutzwänden. „Dafür brauchen wir Baugenehmigungen. Das kann das Vorhaben deutlich verzögern.“ Doch das Jahr 2024 gilt als Deadline: Bis dahin sollen die Maßnahmen stehen – und „deutlich mehr Lärmschutz als bisher gesetzlich verankert“ bieten. Gruber und Pawlik: „Nur einer leisen Bahn gehört die Zukunft. Dafür wollen wir Gas geben.“