Traunstein/Waldkraiburg – Ein 23-jähriger Nigerianer tickte am Abend des 6. Juni 2018 in einer Asylbewerberunterkunft in Waldkraiburg aus. Er stach mit einem Messer wild um sich und verletzte dabei drei Personen. Das Schwurgericht Traunstein unter dem Vorsitz von Richter Erich Fuchs verurteilte den 23-Jährigen gestern wegen drei Körperverletzungsdelikten zu einer Haftstrafe von sechs Jahren.
Nachdem es bereits zur Mittagszeit unter den Bewohnern der Unterkunft aufgrund der Entfernung aller Kühlschränke aus den Zimmern zu schweren Unruhen gekommen war, kehrte der spätere Hauptgeschädigte mit Freundin und Kind gegen Abend – mittlerweile hatte sich die Lage wieder beruhigt – in das Gebäude zurück. Der Angeklagte suchte mit dem 29-Jährigen aber im Eingangstrakt Streit.
Etwa eine Viertelstunde später attackierte der 23-Jährige den Mitbewohner mit einem Messer, das eine Klingenlänge von elf Zentimetern hatte. Er stach ihn von hinten in den Rücken und gegen den Kopf. Die Folgen waren eine gefährliche Lungenverletzung und eine kleine Wunde am Ohr. Der 29-Jährige musste stationär versorgt werden und einige Tage im Krankenhaus bleiben.
Stichwunde im Oberschenkel
Beim Versuch von Sicherheitsmitarbeitern und Mitbewohnern, den Täter zu entwaffnen, trugen zwei weitere Personen Verletzungen davon. Ein Flüchtling erlitt eine Stichwunde in den Oberschenkel. Ein 33-jähriger Sicherheitsmitarbeiter musste eine Stichwunde im Unterarm in der Klinik nähen lassen. Ein 54-jähriger Sicherheitsmitarbeiter kam dank seiner Schutzweste ohne Kratzer davon, ein anderer, weil er sich von einem Stich in Richtung Bauch gerade noch abdrehen konnte.
Staatsanwalt Thomas Krojer verwies gestern im Plädoyer auf eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten auf die widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten, der Notwehr angeführt hatte, des Hauptopfers und mehrerer Zeugen. Ein – ursprünglich angeklagter – versuchter Mord aus Heimtücke an dem 29-jährigen Mitbewohner sei nicht nachzuweisen.
Die Tat sei als versuchter Totschlag mit bedingtem Tötungsvorsatz einzustufen. „Dass der Angeklagte den Geschädigten nur verletzen wollte, ist lebensfern.“ Als versuchter Totschlag sei auch der Stich in die Schutzweste des Sicherheitsmitarbeiters einzustufen. Die Beweisaufnahme habe darüber hinaus drei gefährliche Körperverletzungen bestätigt.
Verteidiger sieht
keine Tötungsabsicht
Eine Tötungsabsicht verneinte hingegen der Verteidiger, Axel Reiter aus Mühldorf: „Die Hemmschwelle, einen Menschen zu töten, ist sehr groß.“ Die ganze Lage sei nach dem Aufruhr am Mittag „emotional aufgeladen“, der 23-Jährige in einer „Ausnahmesituation“ gewesen. Sein Mandant bedauere die Verletzungen der Zeugen.
Der Verteidiger beantragte wegen dreier gefährlicher Körperverletzungen eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren. Der Angeklagte selbst beteuerte: „Ich wollte niemals kämpfen. Alles ist nur passiert. Ich habe nie etwas geplant. Es tut mir aus der Tiefe meines Herzens leid.“
Im Urteil merkte Richter Fuchs an, die Aussagen der Zeugen seien extrem durcheinandergegangen. Die Krawalle am Mittag hätten mit der angeklagten Tat nichts zu tun gehabt. Dennoch seien der 23-Jährige und der 29-Jährige deswegen aneinandergeraten. Die Lungenverletzung des Mitbewohners hätte ohne ärztliche Behandlung lebensgefährlich verlaufen können.
Die gestern noch vom Gericht vernommenen Zeugen hätten den Streit übereinstimmend beschrieben. Die Version des Angeklagten stimme nicht, aber ebenso wenig in Teilen die Angaben des 29-Jährigen. Einen Tötungsvorsatz, auch wenn einiges dafür spreche, habe das Schwurgericht letztlich verneint, führte Fuchs weiter aus. Die Kammer wisse nichts über das genaue Motiv, vieles bleibe im Dunkeln.
Drei gefährliche Körperverletzungen
Übrig blieben nach Worten des Richters drei gefährliche Körperverletzungen. Der 23-Jährige sei laut Sachverständigem bei der Tat voll schuldfähig gewesen. Schuldmindernd habe das Gericht unter anderem die Einsicht und Reue des nicht vorbestraften 23-Jährigen gewertet. Andererseits seien die Verletzungen des 29-Jährigen schwer, die der anderen Geschädigten auch nicht unerheblich gewesen.