BMW-Fahrer geht in Berufung

von Redaktion

Prozess um Unfalltod zweier Frauen: Gemeinsame Verhandlung?

Rosenheim/Traunstein – Jetzt steht es fest: Auch der zweite BMW-Fahrer, der maßgeblich am Tod zweier junger Frauen vom Samerberg im November 2016 verantwortlich sein soll (siehe Kasten), wird sich in einem Berufungsprozess vor dem Landgericht Traunstein verantworten müssen. Sowohl die Staatsanwaltschaft Rosenheim wie auch der Verteidiger des 25-Jährigen haben gegen das Urteil vom 12. März Rechtsmittel eingelegt, wie Stefan Tillmann, Sprecher am Amtsgericht Rosenheim, gegenüber unserer Zeitung bestätigte. – Der Riederinger wurde vor gut einer Woche zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt (wir berichteten).

Dr. Andreas Michel, Anwalt des verurteilten BMW-Fahrers, hatte direkt nach dem Urteilsspruch angekündigt, dass eine Berufung seitens seines Mandanten gegen das Urteil „sehr wahrscheinlich“ sei. Dass auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hat, erklärte Tillmann auf Anfrage unserer Zeitung mit der sogenannten Verböserung: „Nur wenn auch die Staatsanwaltschaft reagiert, besteht die Möglichkeit, dass ein Strafmaß in der Berufungsverhandlung dann auch höher für den Angeklagten ausfallen kann.“

Wie geht es nun weiter? „Die zuständige Kammer am Landgericht Traunstein wird nun prüfen, ob die beiden Verfahren zu einem Prozess zusammengeführt werden können“, sagte Juliane Grotz, stellvertretende Sprecherin am Landgericht. Wie schnell eine Entscheidung dazu fallen könnte und wann ein Prozess dann frühestens möglich wäre, darüber konnte Grotz noch keine Angaben machen.

Die beiden Rosenheimer Anwälte der BMW-Fahrer – Dr. Michel und Harald Baron von Koskull – hätten jedenfalls kein Problem mit einem gemeinsamen Berufungsprozess gegen ihre Mandanten in Traunstein. Laut von Koskull habe die Staatsanwaltschaft die Hinterbliebenen der verstorbenen Mädchen mit den getrennten Prozessen bereits „extrem gequält“.

Eine Einschätzung, die Ralf Rüth, Vater der tödlich verunglückten Melanie (21), bestätigt. Jeder Prozess sei extrem kräftezehrend, so Rüth: „Es erschüttert einen jedes Mal in gleichem Maße.“ Deshalb sei für die Familien der verunglückten jungen Frauen eine Zusammenführung absolut wünschenswert. Rüth: „Nachdem die Prozesse unsere Mädchen letztlich nicht mehr lebendig machen, wollen wir dann wenigstens in puncto Verhandlungen mit der Tragödie abschließen können.“

Zwei Haftstrafen und eine Bewährungsstrafe

Die 21-jährige Melanie Rüth und die 15-jährige Ramona Daxlberger kamen am 20. November 2016 ums Leben, als ein damals 24-jähriger Golf-Fahrer aus Ulm beim Überholen frontal in das Fahrzeug der jungen Samerbergerinnen krachte. Die dritte Insassin, Ramonas heute 21 Jahre alte Schwester Lena, überlebte schwerstverletzt. Ein erster Prozess gegen den Unfallfahrer sowie gegen einen heute 24-jährigen Mann aus Kolbermoor, der den Ulmer am Wiedereinscheren gehindert haben soll, platzte im Herbst 2017, nachdem der Golf-Fahrer nicht verhandlungsfähig war. Im Mai 2018 verurteilte das Rosenheimer Amtsgericht den Golf-Fahrer dann zu einer Bewährungsstrafe von 20 Monaten, den Kolbermoorer BMW-Fahrer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, da es das Gericht als erwiesen ansah, dass er den Golf-Fahrer behindert hatte. Eine ähnliche Urteilsbegründung führte das Gericht im März ins Feld, als sie den Riederinger (25), der in der Unfallnacht mit seinem BMW hinter dem Kolbermoorer gefahren war, zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilte. Das Urteil gegen den Golf-Fahrer ist mittlerweile rechtskräftig, die beiden BMW-Fahrer, die befreundet sind, haben gegen ihre Urteile Berufung eingelegt. mw

Artikel 4 von 11