Ein „ganzes Motivbündel“

von Redaktion

Muttermord-Prozess: Staatsanwalt fordert neun Jahre Jugendstrafe

Traunstein/Altenmarkt/Schnaitsee – Eine Jugendstrafe von neun Jahren wegen Totschlags, schwerer und gefährlicher Körperverletzung forderte gestern der Staatsanwalt im Schwurgerichtsprozess der Jugendkammer Traunstein gegen einen 21-Jährigen. Er hat am 15. September 2017 seine 53-jährige Mutter in Altenmarkt schwerst verletzt und mit Hammerschlägen getötet. Der Angeklagte hatte die Leiche der Mutter mit Hilfe eines Freundes nahe Schnaitsee vergraben. Spielende Kinder stießen am 22. November 2017 auf die aus dem Boden ragende Hand der Toten (wir berichteten).

Am gestrigen 15. Prozesstag, wie seit Beginn im Herbst 2018 unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ging es nochmals um die Frage, ob sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen äußern würde. Bislang hatte er vorgezogen zu schweigen mit der Begründung, er könne nicht vor zur Berichterstattung zugelassenen Pressevertretern aussagen. Die Verteidiger, Dr. Herbert Buchner aus Traunstein und Dr. Adam Ahmed aus München, verkündeten nach Beratung mit ihrem Mandanten: „Der Angeklagte will, dass plädiert wird. Deshalb wird er keine Angaben zur Sache mehr machen.“

Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren

Staatsanwalt Marcus Andrä betonte im Plädoyer, der Prozess habe im Vergleich zum Ermittlungsverfahren nichts wesentlich Neues ergeben, basiere doch die Anklage auf den Angaben des 21-Jährigen bei der Polizei. Demnach sei der Stiefvater nach Streit mit der 53-Jährigen aus dem Haus ausgezogen. Ein von ihm zur Verfügung gestellter höherer Geldbetrag sei zu Ende gegangen.

Am Tattag habe der 21-Jährige wissen wollen, wieviel Geld noch vorhanden sei. Die Mutter habe darüber nicht sprechen wollen. Der erste Angriff des Sohns sei im Bad erfolgt. Durch einen Biss habe die 53-Jährige einen Teil der Lippe verloren. Bei der zweiten Attacke habe der Angeklagte sie mindestens zwei Minuten lang im Garten gewürgt, ihr dabei Knochen im Hals gebrochen. „Er nahm in Kauf, dass die Mutter diesen Angriff nicht überlebt“, führte Marcus Andrä aus.

Das Opfer sei bewusstlos geworden, habe aber noch Lebensreflexe gezeigt. Ein Rechtsmediziner habe berichtet, zu dieser Zeit sei bereits ein Teil des Gehirns abgestorben. Der Sohn habe die Bewusstlose zurück in die Wohnung geschafft. Der Staatsanwalt wörtlich: „Circa 20 Minuten kehrte Ruhe ein. Versuche, die Frau zurück ins Leben zu holen, scheiterten“, betonte der Ankläger. Und weiter: „Dann war Ziel seines Handelns, die Mutter umzubringen.“

Zu den Gründen sprach der Staatsanwalt von einem „ganzen Motivbündel“. Der 21-Jährige habe erstens ein künftiges Zusammenleben mit der Mutter nicht für möglich gehalten. Zweitens habe er sie von ihrer psychischen Erkrankung und der Entstellung durch den Biss in die Lippe erlösen wollen. Zum Dritten habe er verhindern wollen, „dass etwas von dem Geschehen nach draußen dringt“.

Deshalb wollte der 21-Jährige dem Opfer erst das Genick brechen – was nicht gelang. Anschließend holte der Sohn den 700 Gramm schweren Zimmererhammer aus dem Keller und fügte der 53-Jährigen mit mindestens sechs Schlägen gegen den Kopf tödliche Verletzungen zu. Ob die Schläge auch die Todesursache waren, sei offen. Nachdem er noch Zuckungen am Bein des Opfers sah, umhüllte der 21-Jährige den Kopf der Mutter mit Folie und legte Kunststoffsäcke bereit.

Mit einer „List“, so der Staatsanwalt, habe der Angeklagte seinen – zwischenzeitlich vom Gericht freigesprochenen – Freund in die Wohnung gelockt. Er habe ihn empfangen mit den Worten: „Ich hab sie umgebracht.“ Nach Verscharren der Leiche im Wald hätten die beiden in der Wohnung übernachtet und am nächsten Tag die Spuren beseitigt. Nach Rücksprache mit dem ahnungslosen Vater habe der Angeklagte die Mutter als vermisst gemeldet.

Der Staatsanwalt vermochte letztlich erheblich verminderte Schuldfähigkeit nicht auszuschließen. Mordmerkmale wie Heimtücke, Verdeckungsabsicht und niedrige Beweggründe lägen nicht vor. Zu bejahen seien „schädliche Neigungen“ und die „Schwere der Schuld“. Der nicht vorbestrafte Mann habe bei der Polizei frühzeitig alles erzählt: „Ohne Geständnis hätten wir eine Leiche gehabt, aber sonst nichts gewusst.“ Negativ wertete Andrä zum Beispiel die Intensität und Brutalität der Taten.

Dr. Herbert Buchner eröffnete die Verteidigerplädoyers mit den Worten: „Wir haben hier eine grauenhafte Tat im bürgerlichen Milieu, die fassungslos macht.“ Der Staatsanwalt habe die Vorgeschichte, die Beziehung zwischen Mutter und Sohn, zu kurz kommen lassen. Letztlich habe sich „ein Strom entwickelt, in dem beide in einem Boot saßen“: „Zwei Züge sind aufeinander zugefahren. Es gab kein Zurück mehr.“

Staatsanwalt sieht keine Mordmerkmale

Der Angeklagte sei aus Sicht der Verteidigung wahrscheinlich erheblich schuldunfähig gewesen. Obwohl gestern vom Staatsanwalt Mordmerkmale ausdrücklich verneint wurden, ging Dr. Adam Ahmed dennoch darauf ein. Hinsichtlich eines „Motivbündels“ schloss sich der Anwalt Marcus Andrä an, nicht aber hinsichtlich des Vorliegens „schädlicher Neigungen“. „Was hier passiert ist – das kann bei einem normalen Menschen nicht sein.“

Bei den positiven Aspekten sei zusätzlich zu werten: „ Er wollte sich bei der Polizei alles von der Seele reden.“ Zugunsten sei auch die lange Untersuchungshaft zu sehen. Eine Jugendstrafe von neun Jahren sei „vollkommen überzogen“. Fünf Jahre seien ausreichend, so Dr. Ahmed.

Der 21-Jährige meinte im letzten Wort: „Was gelaufen ist, ist für mich ziemlich realitätsfern. Ich würde es gerne rückgängig machen.“ Das Urteil soll am Freitag, 29. März, um 11 Uhr verkündet werden.

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