Traunstein/Chiemsee/München – Ein Kreuz aus Travertin, darauf eingemeißelt ein Eisernes Kreuz, der Name Alfred Jodl, dessen einstiger Rang als Generalobst sowie die Geburts- und Sterbedaten – dieser Stein als Teil eines Familiengrabes auf dem Klosterfriedhof auf der Fraueninsel, Gemeinde Chiemsee, hat die Justiz in Bayern schon mehrfach beschäftigt (wir berichteten). Stets ging es um Protestaktionen des Künstlers Wolfram P. Kastner gegen ein ehrendes Gedenken an einen Nazi-Verbrecher. Gestern saß Kastner wieder auf der Anklagebank, dieses Mal vor dem Landgericht Traunstein.
Doch die Vierte Strafkammer setzte auf seinen Antrag hin die Verhandlung aus. Wie Vorsitzender Richter Helmut Spann verkündete, soll zunächst der Ausgang einer Beschwerde des Angeklagten zum Bundesverfassungsgericht gegen eine zivilrechtliche Verurteilung über alle Instanzen hinweg zur Zahlung von Schadensersatz an die Erben des Jodl-Grabmals abgewartet werden.
Dabei geht es um einen identischen Sachverhalt wie im jetzigen Verfahren. Der einzige Unterschied ist: In der gestrigen Berufungsverhandlung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Rosenheim sollte die strafrechtliche Seite der Aktionen geprüft werden.
So hatte Kastner den Buchstaben „J“ im Oktober 2015 von dem Steinkreuz auf dem Klosterfriedhof entwendet und an das Historische Museum in Berlin geschickt. In einer E-Mail an die Grabnutzungsberechtigten forderte der Künstler, die Inschrift zu Alfred Jodl zu entfernen. Dem gaben die Zeugen jedoch nicht nach. 2016 wurde das Gedenkmal großflächig mit roter Farbe beschmiert. Dazu brachten die Täter eine 30 mal 60 Zentimeter große Plastiktafel an mit der Aufschrift „Keine Ehre dem Kriegsverbrecher!“ und dem Verweis auf Jodls Verurteilung und Hinrichtung 1946. Im Herbst 2016 ging der Künstler nochmals in ähnlicher Weise vor. Der Sachschaden durch die Farbattacken belief sich auf rund 3500 Euro (wir berichteten). kd