Raubling/Rosenheim – Aufgrund der lebensgefährlichen Verletzungen, die er einem 44-jährigen Mann aus der Ukraine bei einem Streit zugefügt hatte, war gegen einen damals 33-jährigen Mann aus Polen zunächst sogar wegen versuchten Totschlags ermittelt worden. Nun stand der Lkw-Fahrer wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Rosenheim.
Am Wochenende 17./18. November 2018 hatten ein polnischer und ein ukrainischer Lkw-Fahrer ihre Zugmaschinen auf dem Autohof in Raubling abgestellt, um einerseits ihre Ruhezeiten einzuhalten, andererseits das Sonntagsfahrverbot abzuwarten.
Der Ukrainer bat den heute 34-Jährigen, in dessen Lkw Musik-CDs anhören zu dürfen. Trotz einer gewissen Sprachbarriere verstanden sich die Männer auf Anhieb. Schließlich holte der Pole nacheinander zwei Flaschen Wodka, die gemeinsam geleert wurden.
Der 45-Jährige, so berichtete der Angeklagte jetzt vor Gericht, sei schließlich aggressiv geworden. Daraufhin habe er ihn aus seiner Fahrerkabine verwiesen. Es sei zu einer Rangelei gekommen, in deren Verlauf der Ukrainer ihn gewürgt habe. Um sich zur Wehr zu setzen, habe er den Mann aus dem Wagen gestoßen.
Als der 45-Jährige erneut in die Fahrerkabine steigen wollte, habe er ihn gewaltsam davon abgehalten. Nachdem der Mann partout keine Ruhe gegeben habe, hätte er ihn geschlagen, womöglich auch getreten. Auslöser sei aus Sicht des Polen aber die andauernde Aggressivität seines Kontrahenten gewesen. Über die Ursache der Auseinandersetzung habe er keine Erinnerung mehr. Schließlich seien sie beide „heftig betrunken“ gewesen. Erst als der 45-Jährige in einer Blutlache regungslos am Boden lag, habe er von ihm abgelassen und an der nahegelegenen Tankstelle um Hilfe gerufen.
Keine Erinnerung an die Geschehnisse
Der Ukrainer, der als Nebenkläger auftrat, hatte an die Geschehnisse überhaupt keine Erinnerung mehr. Er konnte sich lediglich an den ursprünglichen Transportauftrag erinnern. Danach erst wieder vage nach seiner Einlieferung ins Klinikum.
Wie brutal der Angeklagte, der in der Tatnacht rund 2,2 Promille Alkohol im Blut hatte, zugeschlagen und getreten hatte, belegten zwei Rippenbrüche, ein Riss der Bauchspeicheldrüse und verschiedene Frakturen am Schädel.
Ein anderer Lkw-Fahrer hatte aus seiner Fahrerkabine zwar Teile der Auseinandersetzung mitbekommen, konnte aber über Anlass, Dauer und Heftigkeit der Prügelei nichts Konkretes sagen. Auseinandersetzungen zwischen Lkw-Fahrern seien zwar nicht an der Tagesordnung, aber auch nichts Ungewöhnliches, so die Einschätzung des Zeugen. Deshalb habe er dem Geschehen wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Am kommenden Verhandlungstag sollen nun verschiedene Gutachter Einschätzungen zum Tathergang sowie zu den Beteiligten geben.