Traunstein/Kolbermoor – Ein Streit um einen neuen Laptop für einige Hundert Euro hätte zum Tod zweier Menschen – einer 48-Jährigen und ihres 25-jährigen Sohnes – in Kolbermoor führen können. Beide Opfer kamen bei dem Angriff durch einen 59-jährigen Mitbewohner aber glücklicherweise – allerdings erheblich verletzt – mit dem Leben davon. Wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen und gefährlicher Körperverletzung schickte das Schwurgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs den Italiener gestern für sieben Jahre hinter Gitter.
Zahlungsstopp
nach der ersten Rate
Der Streit am 31. Oktober 2018 in einem gemeindlichen Wohnheim drehte sich um einen Laptop, den der Angeklagte und seine Lebensgefährtin für die 48-Jährige in einem Versandhaus bestellt hatten. Die Frau kam für die erste, aber nicht die weiteren Raten auf. Letztlich forderte der 59-Jährige den Laptop zurück.
Die Kolbermoorerin und ihr Sohn vertrösteten den Angeklagten mehrmals an jenem Abend. Nach einem Gerangel mit dem 25-Jährigen holte der 59-Jährige sein Taschenmesser. Den Sohn verletzte er mit einem Stich ins Brustbein und weiteren Stichen, allerdings nicht lebensgefährlich. Die Mutter traf ein tiefer Stich in den Oberkörper, der die Brusthöhle in lebensbedrohlicher Weise eröffnete. Dank einer Notoperation blieb das Opfer am Leben. Der Angeklagte flüchtete zunächst nach München, konnte aber am nächsten Tag nahe des Tatorts festgenommen werden.
Staatsanwalt Markus Andrä forderte gestern im Sinn der Anklage zehn Jahre Freiheitsstrafe. Der 59-Jährige habe mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt, habe er doch „ganz empfindliche Körperregionen angegriffen“. Stiche könne ein Täter „nicht dosieren“: „Der Angeklagte war sich der Gefährlichkeit seiner Angriffe bewusst und hat tödliche Folgen in Kauf genommen. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass niemand gestorben ist.“ Mordmerkmale seien nicht angeklagt, lägen auch tatsächlich nicht vor, betonte Andrä.
Strafmindernd wirkten nach Ansicht des Anklagevertreters: „Der Angeklagte ist geständig, weder in Deutschland noch in Italien vorbestraft, hat sich entschuldigt, glaubhaft versichert, dass es ihm leid tut.“ Eine Provokation durch den Sohn sei nicht ausschließbar: „Dieser hat sich als Mafia-Mitglied präsentiert.“
Bleibende Narbe
beim Sohn
Zulasten gingen hingegen laut Andrä gleich mehrere Delikte. Nur durch Zufall sei niemand gestorben. Der Anlass sei nichtig gewesen. Zu sehen seien die erheblichen Verletzungen, die konkrete Lebensgefahr bei der 48-Jährigen, beim Sohn eine bleibende Narbe.
Nebenklagevertreter Jakob Gerstmeier aus Kolbermoor schloss sich dem Staatsanwalt an. Seine Mandantin sei schon vorher krank gewesen: „Sie wurde zusätzlich geschädigt. Sie ist nicht nur physisch, sondern auch psychisch belastet.“
„Nichts ist zu beschönigen oder zu relativieren“, eröffnete Verteidiger Walter Holderle aus Kolbermoor sein Plädoyer auf fünf Jahre Freiheitsstrafe. Sein Mandant bedauere alles zutiefst. Der Anwalt folgte dem vom Staatsanwalt geschilderten Tatablauf wie auch dessen Schuldspruch.
Der Angeklagte sei ein ruhiger, zutiefst religiöser Mensch – ohne Feindseligkeiten gegenüber den Mitbewohnern in diesem Haus. Aus Naivität sei er auf eine Nigeria-Connection reingefallen, habe dadurch hohe Schulden gehabt und in dem Heim gelebt. Der Nebenklägerin habe er hinsichtlich des Laptops lediglich helfen wollen: „Mein Mandant hat sich betrogen und verletzt gefühlt durch das Auftreten des Sohnes – der vor der Polizei von ‚Kontakten zur Mafia‘ gesprochen hat.“ Das sei „pure Provokation“ gewesen, so der Verteidiger.
In dieser „hochgeschaukelten Situation“ sei der 59-Jährige ausgetickt. Deshalb müsse ein „minderschwerer Fall“ angenommen werden. Im „letzten Wort“ bat der Angeklagte alle um Entschuldigung und „Gott um Vergebung für das, was ich getan habe“.
Das Schwurgericht sah den Sachverhalt der Anklage ebenfalls nachgewiesen. Der Vorsitzende Richter betonte: „Es ist tragisch, dass ein Laptop fast zwei Leben gekostet und das Leben des Angeklagten zerstört hat.“ Der von der Mutter herbeigerufene Sohn habe durch Vorzeigen eines Cosa-Nostra-Tattoos „Macht demonstrieren wollen“. Beim Angeklagten sei es letztendlich zu „einer inneren Explosion“ gekommen, zu „einer starken Wut“.
Durch den Stich ins Brustbein sei der 25-Jährige rücklings gefallen, habe zumindest einen weiteren Stich erlitten. Als der Täter die Wohnung verlassen wollte, habe sich die 48-Jährige ihm in den Weg gestellt. Unkontrolliert, blindlings habe der 59-Jährige die Frau akut lebensgefährlich verletzt.
Richter sieht „Tötungsvorsatz“
Auf beide Personen habe er mit Tötungsvorsatz eingestochen, fuhr Erich Fuchs fort. Ohne sofortige ärztliche Hilfe und die Notoperation wäre die Frau gestorben. Der Angreifer sei voll schuldfähig gewesen. Von einem Rücktritt von den Tötungsversuchen könne keine Rede sein, erläuterte der Vorsitzende Richter.
Bei der Findung des Strafrahmens nahm das Schwurgericht jeweils einen minderschweren Fall an – unter Berücksichtigung aller Umstände wie Geständnis, Reue, die Offenheit des 59-Jährigen über die Tat, sein einwandfreies Vorleben. Die Frau habe die Eskalation des Geschehens zu verantworten. Der Sohn habe zudem ein Bedrohungsszenario aufgebaut. „Das war eine einzige Provokation“, hob der Vorsitzende Richter hervor. Der 59-Jährige habe aus einer affektiven Erregung heraus gehandelt. Andererseits seien die Messerangriffe nicht gerechtfertigt gewesen.