Rosenheim – Das Schöffengericht Rosenheim hat jetzt zwei 29- und 36-jährige Männer und eine 29-jährige Frau wegen schweren Bandendiebstahls in neun Fällen und einem versuchten Bandendiebstahl zu Freiheitsstrafen von drei Jahren beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Der Vorwurf: Die Serben sollen 219 Flaschen hochwertigen Parfüms im Gesamtwert von rund 25000 Euro gestohlen haben.
Laut Anklage waren die beiden Männer und die Frau im Herbst 2018 im oberbayerischen Raum mit einem gemeinsam gefassten Tatplan auf Diebestour. In Rosenheim war dann am 17. Oktober Endstation: Denn die Angeklagten gerieten an einer Tankstelle ins Visier von Zivilfahndern. Die Beamten fanden im Wagen 78 Flaschen Parfüm, einen Nierengurt, der als sogenannte Diebestasche verwendet wird, zwei Störsender und einen Opel-Schlüssel. Die weiteren Ermittlungen ergaben eine Reihe von Indizien, auf die sich die Anklage stützte.
Demnach hat das Trio am 13. Oktober in einer Münchner Pension eingecheckt und zwei Tage später bei einer Münchner Autovermietung das Tatfahrzeug angemietet. Recherchen ergaben, dass der 29-jährige Angeklagte bei der Autovermietung als Kunde bekannt war. Sein Auto – ein Opel Vectra – wurde auf einem Parkplatz bei Pasing entdeckt. Es wurde wohl als Bunker für das Diebesgut verwendet, denn im Wageninneren wurden rund 130 Flaschen Parfüm aufgefunden. Laut dem polizeilichen Sachbearbeiter konnte in mühevoller Ermittlungsarbeit anhand von Herstellernummern und Fehlbeständen die Herkunft von etwa der Hälfte des Diebesguts geklärt werden.
In Rosenheim geht das Trio leer aus
In der Folge wurden den Angeklagten unter anderem Diebstähle in München-Haidhausen, Penzberg, Solln, Grünwald, Starnberg, Dachau, Miesbach und Erding zur Last gelegt. Einmal soll es beim Versuch geblieben sein. Dies schlossen die Ermittler aus der Aussage der Mitarbeiterin einer Rosenheimer Parfümerie.
Sie war auf die beiden 29-Jährigen, die bereits früher wegen Diebstahls polizeilich in Erscheinung getreten waren, aufmerksam geworden, „weil sie sich auffällig verhalten haben“. Deshalb habe sie die Angeklagte angesprochen. Doch die Frau habe keine Beratung gewollt und kurze Zeit später habe das Pärchen das Geschäft verlassen. Auf einer Wahllichtbildvorlage hatte sie die beiden Angeklagten später bei der polizeilichen Befragung wiedererkannt.
Im Gerichtssaal bestätigte die Mitarbeiterin der Rosenheimer Parfümerie ihre Aussage und erinnerte sich daran, dass ihr „der attraktive Mann“ gleich aufgefallen sei. Die beiden 29-Jährigen bestritten jedoch vehement, in der Rosenheimer Parfümerie gewesen zu sein und verneinten die Tatbeteiligung ihres 36-jährigen Mitangeklagten mit Nachdruck.
Ihren Angaben nach sei ihr Bekannter nur zufällig in die Sache hineingerutscht und bis auf eine Ausnahme nie am Tatort gewesen. Getroffen habe man sich in Triest bei einer Freundin. Anschließend habe man dem 36-Jährigen angeboten, ihn mit dem Auto mit zurück nach Serbien zu nehmen. Auf dem Rückweg habe man dann die Idee zu den Diebstählen gehabt, sagten die beiden 29-Jährigen und räumten scheibchenweise die Tatvorwürfe – außer Rosenheim – ein.
Zwei Angeklagte gestehen – zum Teil
Der 36-Jährige machte keine Angaben vor Gericht. Sein Verteidiger war der Ansicht, dass es keine stichhaltigen Beweise und kein Motiv für eine Beteiligung seines Mandanten gebe. Deshalb sei der nicht vorbestrafte Mann, der seit 18. Oktober in Untersuchungshaft sitze, freizusprechen.
Für die Anklagevertretung bestand jedoch kein Zweifel am schweren Bandendiebstahl. Die Angeklagten hätten nach einem gemeinsam gefassten Tatplan arbeitsteilig gehandelt. Der 36-Jährige habe als Fahrer agiert und die Beutezüge über Funk koordiniert. Die beiden anderen Angeklagten hätten in den Geschäften gemeinsam agiert. Die Frau habe die Mitarbeiter abgelenkt. Ihr Partner habe die Waren in der Diebestasche deponiert und mit dem Störsender die Diebstahlsicherung ausgehebelt. Bei allen drei Angeklagten handle es sich um Berufskriminelle, gegen die auch in Nachbarländern ermittelt worden sei.
Das Teilgeständnis der beiden 29-Jährigen habe nur einen eingeschränkten Wert, betonte Staatsanwalt Jan Salomon und forderte Freiheitsstrafen von drei Jahren und drei Monaten für den 36-Jährigen und drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und zehn Monaten für die Angeklagte und den 29-jährigen Angeklagten.
Die Verteidiger, Ingrid Babic und Dinko Grgic, hielten das geforderte Strafmaß für überzogen. Sie plädierten für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung und wiesen darauf hin, dass ihre Mandanten nicht auf frischer Tat ertappt wurden. Mit ihrem Geständnis hätten sie die Beweisaufnahme vereinfacht. Die sechsmonatige Untersuchungshaft habe einen nachhaltigen Hafteindruck vermittelt.
Das Schöffengericht war überzeugt, dass das Trio entsprechend der Anklage gehandelt hat. Auch der versuchte Diebstahl in Rosenheim sei durch die Aussage der Zeugin glaubhaft belegt. Dagegen sei es nicht nachvollziehbar, dass der 36-Jährige zufällig dabei gewesen sei. In einem kurzen Zeitraum seien 800 Kilometer zurückgelegt und viele Geschäfte aufgesucht worden. Die Angeklagten seien in allen Fällen sehr professionell vorgegangen, hieß es in der Urteilsbegründung von Richter Stefan Tillmann.
Das Schöffengericht blieb im Strafmaß unter der Forderung der Anklagevertretung. Zugunsten der beiden 29-Jährigen wurde ihr Geständnis, zu ihren Lasten ihre Vorahndungen gewertet. Beim 36-Jährigen floss seine bisher weiße Weste positiv ins Strafmaß ein. Aufgrund des fehlenden Geständnisses gab es aber keine weiteren Strafmilderungsgründe.
Rechtskräftig wird das Urteil wohl nicht werden. Die Verteidiger kündigten an, Berufung einzulegen.