Rosenheim – Der Eichenprozessionsspinner, dessen Härchen gesundheitsschädlich für den Menschen sind, wurde im Jahr in der Stadt Rosenheim sowie in 14 Gemeinden des Landkreises Rosenheim festgestellt. Die Bekämpfung der Insektenart gestaltet sich schwierig. „Die Probleme werden weiter zunehmen“, prognostiziert Kreisfachberater Roman Pröll.
Auf Einladung der Gartenfachberater im Landratsamt Rosenheim trafen sich Fachleute und Vertreter der betroffenen Kommunen zum Informationsaustausch bezüglich des Eichenprozessionsspinners. Die Sachlage – das wurde gleich zu Beginn der Veranstaltung deutlich – ist offenbar kompliziert: Seit Mitte des 18. Jahrhunderts sind Massenvermehrungen des Eichenprozessionsspinners dokumentiert, ohne dass man im Detail weiß, wie es dazu kommen konnte und welche wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen werden können, um die Population einzudämmen. „Unklar ist auch, ob aktuell der Höhepunkt der Massenvermehrung bereits erreicht ist“, bemerkte Kreisfachberater Harald Lorenz. Er gehe eher von einer weiteren Vermehrung aus. Eine kleine Hoffnung könnte laut Lorenz der Kälteeinbruch in den vergangenen Tagen gewesen sein, „dem möglicherweise viele der kleinen Larven zum Opfer fielen“.
In der Dämmerung machen sich die Raupen in einer Art Prozession auf dem Weg aus ihrem Gespinst zu den Blättern des Eichenbaumes. Vom Wipfel abwärts werden die Bäume kahl gefressen. Die Eichen werden dadurch geschwächt, aber nicht abgetötet.
Beim Menschen lösen die mit einem Widerhaken versehenen Härchen der Raupe, so genannte Brennhaare, auf der Haut oder Schleimhaut toxische oder allergische Reaktionen aus. Wie der Leiter des Staatlichen Gesundheitsamtes Dr. Wolfgang Hierl ausführte, seien unter anderem Juckreiz, Entzündungen oder allergische Reaktionen möglich. Geraten die Brennhaare ins Auge, sind Bindehautentzündungen möglich. Werden sie eingeatmet, könne dies auch zu asthmatischen Beschwerden führen. „In der Regel können die körperlichen Beschwerden bis zu zwei Wochen andauern“, so Hierl. Gefährdet seien vor allem Forstarbeiter oder Landschaftspfleger in befallenen Waldgebieten. Ihnen empfahl Dr. Hierl, die Eichen vor einer forstwirtschaftlichen Tätigkeit zu kontrollieren. Aber auch Erholungssuchende und hier vor allem Kinder in Freizeitanlagen mit befallenen Eichen können bei Berühren von Raupen, Gespinstnestern oder Faltern gesundheitliche Beschwerden bekommen. Dr. Hierl riet dringend dazu, Warnhinweise zu beachten und Abstand zu befallenen Bäumen zu halten. „Grundstückseigentümer mit befallenen Eichen sollten keinesfalls selbst Hand anlegen, sondern Fachfirmen mit der Entfernung der Raupen und Gespinste beauftragen“, so Dr. Hierl.
Habe dennoch ein Kontakt stattgefunden, sollte laut Gesundheitsamt die Kleidung, die mit den Brennhaaren in Berührung kam, mit mindestens 60 Grad gewaschen werden, damit das Gift inaktiv wird. Die Personen selbst, sollten ein Duschbad mit Haarwäsche durchführen und gegebenenfalls auch die Augen spülen. „Bei Symptomen soll der Hausarzt aufgesucht werden“, so Dr. Hierl. Zur Behandlung stünden wirkungsvolle anti-entzündliche und anti-allergische Medikamente zur Verfügung.
Was kann nur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners getan werden? Den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sieht Gartenfachberater Lorenz problematisch, „weil durch sie auch andere Bewohner eines Baumes betroffen werden“. Allein in Deutschland nutzen 366 Arten von Schmetterlingsraupen Eichen direkt oder indirekt als Lebensraum und Nahrungsgrundlage. „Aus diesem Grund habe der Landkreis Rosenheim in seinem Zuständigkeitsbereich beschlossen, auf das Absaugen der Gespinste und Larven zu setzen“, so Lorenz.
Die Vertreter des Landratsamtes empfahlen ein Vorgehen, abhängig vom Risiko: Stehe eine Eiche beispielsweise abseits und stellen die Raupen deshalb keine Gefahr für den Menschen dar, brauche es keine Behandlung des Baumes. In diesem Fall könne ein Warnschild reichen und/oder eine Flatterleine. Völlig anders stelle sich die Situation dar, wenn sich die befallene Eiche auf einem Privatgrundstück in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Kindergarten befinde. Um die Kinder nicht zu gefährden, müsste der Privateigentümer tätig werden. Tue er dies nicht, könne die Ordnungsbehörde, also Gemeinde oder Landkreis, eine Ersatzvornahme anordnen. Das heißt: Sie wird für den Privateigentümer tätig und stellt ihm die Kosten in Rechnung.
In keinem Fall aber werde es möglich sein, den Eichenprozessionsspinner so zu bekämpfen, dass es ihn nicht mehr gebe, sagte Kreisfachberater Lorenz: „Welche Gemeinde heuer mit den Raupen des Falters betroffen sein werden ist genauso offen, wie die finanziellen Aufwendungen, die auf die Kommunen zukommen“.
Vertreter mehrerer Gemeinden beklagten fehlende Unterstützung, auch in finanzieller Hinsicht. Anwesende Baumwarte forderten die Schaffung von Planstellen, damit sich Spezialisten dem Problem annehmen können. Die Kreisfachberater im Landratsamt Rosenheim wollen deshalb ein Merkblatt mit Handlungsempfehlungen für Privateigentümer und Gemeinden entwerfen.
Merkblatt mit für Privateigentümer
und Gemeinden
Zu Beginn der Veranstaltung hatte Lorenz’s Kollege, Kreisfachberater Roman Pröll den Eichenprozessionsspinner vorgestellt. „Seit Anfang April schlüpfen die Raupen. Ab dem dritten Larvenstadium werden die Brennhaare gefährlich für den Menschen“, erklärte Pröll. Bis Juli dauere die Fresszeit der Raupen, danach beginne der Flug des Falters. Weil er Wärme liebt, geht Pröll davon aus, „dass die steigenden Temperaturen beziehungsweise der Klimawandel die Entwicklung der Population fördern“.