Rosenheim – Eine junge Frau aus Rosenheim wird geschlagen, gequält und isoliert – über Monate hinweg. Das wirft die Anklage einem gebürtigen Trostberger vor. Er stand nun vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Merkel. Die Schläge, Bedrohungen und Beleidigungen richteten sich demnach gegen die damalige Freundin und spielten sich von September bis Ende Dezember 2018 ab.
Mit Schlägen
gefügig gemacht
Grund war vor allem der exzessive Alkohol- und Drogenmissbrauch des Angeklagten, aber vor allem seine extreme Eifersucht. Bald nachdem die Beiden ein Paar geworden waren, hatte der 31-Jährige die gelernte Buchhalterin von deren Familie und Freunden isoliert. Sie hatte wohl von den Alkohol- und Drogenproblemen ihres neuen, arbeitslosen Freundes gewusst aber auch in ihrer Verliebtheit geglaubt, ihn davon befreien zu können.
Die Beziehung entwickelte sich schnell in die entgegengesetzte Richtung und der Trostberger fing zunehmend an, die 21-Jährige zu dominieren und mit Schlägen gefügig zu machen. So zwang er sie, langärmlige lange Kleider zu tragen, damit deren Hämatome nicht zu sehen waren. Er – ohne festen Wohnsitz – lebte im Oktober 2018 mit ihr in einem Zimmer in einer Obdachlosen-Unterkunft.
Als sie ausgehen wollte, packte er sie aus unbegründeter Eifersucht und würgte sie bis knapp zur Bewusstlosigkeit. Im November bewohnten beide ein Zimmer im B&B-Hotel, wo er sie erneut würgte, an den Haaren durch das Zimmer schleifte, ohrfeigte und mit dem Tode bedrohte. Schließlich bezogen die zwei eine Ferienwohnung in Riedering, wo er ihr, kurz vor Weihnachten 2018, ein Jagdmesser an den Hals hielt und drohte, nicht nur sie, sondern ihre ganze Familie umzubringen.
Vermieter
alarmiert die Polizei
Einen brutalen Höhepunkt erreichten die Misshandlungen, als der Angeklagte am 27. Dezember 2018 gegen 22.30 Uhr in der Ferienwohnung die Frau mit der Faust mehrfach ins Gesicht schlug, sodass ihr Nasenbein brach. Damit nicht genug, packte er sie und schlug ihren Kopf gegen die Wand.
In der Dusche, wo sie sich das Blut aus dem Gesicht waschen wollte, schlug er erneut auf sie ein, sodass der Vermieter – vom Lärm aufgeschreckt – Einlass erzwang und angesichts der verletzten Frau die Polizei verständigte. Seither befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Nur zwei Monate, bevor der Angeklagte die Beziehung zur 21-Jährigen begann, war er aus der Haft entlassen worden. Zu dieser Gefängnisstrafe war er verurteilt worden, weil er frühere Lebensgefährtinnen ebenfalls verprügelt hatte.
Auf den Rat seines Pflichtverteidigers Dr. Markus Frank hin, legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Des Weiteren bat er durch seinen Anwalt um die Unterbringung in einem geschlossenen Maßregelvollzug, um seine psychischen, alkoholischen und drogenbedingten Probleme therapieren zu lassen.
Tatopfer fürchtet sich vor neuer Begegnung
Dieses Geständnis ermöglichte es dem Gericht, auf die Einvernahme des Tatopfers, vor der dieses sich so gefürchtet hatte, zu verzichten. Den psychischen Zustand beschrieb der forensische Gutachter Prof. Michael Soyka als weiterhin gefährlich, sofern der Angeklagte nicht einer erfolgreichen Therapie unterzogen werde. Da es sich fraglos um Hangtaten gehandelt habe (bedeutet: abhängig sein von Alkohol oder Drogen, die Redaktion) und der Angeklagte therapiewillig sei, könne eine erfolgreiche Maßnahme unterstellt werden.
Der Staatsanwalt führte in seinem Schlussvortrag aus, dass es sich hier um einen zwölffach – auch einschlägig – vorbestraften Kriminellen handle. Alleine die Rückfallgeschwindigkeit zeige, dass dieser Mann hinter Gitter gehöre. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Weil sich aber gezeigt habe, dass bloße Haftstrafen bei dem Angeklagten keine Wirkung zeigten, beantragte er auch, der Empfehlung des Gutachters folgend, die Unterbringung in einer geschlossenen Therapieeinrichtung nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches.
Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Sirka Huber, erläuterte die Position ihrer Mandantin. Diese habe geglaubt, den Angeklagten positiv beeinflussen zu können, sei in ein Abhängigkeitsverhältnis und damit in diese Gewaltspirale geraten. Im Übrigen stimmte sie den Ausführungen der Staatsanwaltschaft zu.
Der Verteidiger verwies auf die Alkohol- und Drogenabhängigkeit seines Mandanten und erbat für diesen ebenfalls die Unterbringung in einer Therapieanstalt.
Geständnis mildert das Strafmaß ab
Das Schöffengericht entsprach dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Richter Merkel erklärte dem Angeklagten, dass eine Strafe von dreieinhalb Jahren Haft durchaus angemessen gewesen wäre. Allein die Tatsache, dass er umfassend geständig gewesen sei und seinem Opfer das nochmalige Aufeinandertreffen erspart habe, sei dann zu seinen Gunsten gewertet worden.