Ambulante Pflegedienste nicht mehr gefördert

von Redaktion

Landkreis stellt Zahlung ein – Einstimmige Beschlüsse von Kreisausschuss und Kreistag

Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim stellt ab diesem Jahr die Förderung von Investitionen ambulanter Pflegedienste ein. Das beschlossen der Kreisausschuss und der Kreistag jeweils ohne Gegenstimme.

Hintergrund des Beschlusses ist eine gesetzliche Änderung, wie die zuständige Abteilungsleiterin im Landratsamt, Franziska Mandl, den beiden Gremien erläuterte. Da die Zuständigkeit für die Hilfe zur Pflege auf den Bezirk Oberbayern übergegangen sei, sei aus ihrer Sicht die Einstellung der freiwilligen Förderung kein Problem. Früher bestand laut Mandl eine Förderverpflichtung für die Landkreise, 2007 wurde sie in eine Fördermöglichkeit umgewandelt.

Bisher übliche Praxis im Landkreis war, Antragstellern einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1000 Euro je rechnerischer Vollzeitkraft zu gewähren. Die Summe, die der Landkreis hierfür zur Verfügung stellte, war bei 150000 Euro pro Jahr gedeckelt. Mandl ließ die Gremien wissen, dass 45 von 66 ambulanten Pflegediensten, die es im Landkreis gibt, Gelder aus diesem Topf in Anspruch genommen haben.

Vor der Abstimmung sahen die Kreisräte keine Notwendigkeit zur Diskussion. Nicht zuletzt deshalb, weil der Bezirk erklärt hat, alle Leistungen weiter zu gewähren, die bisher vom Landkreis bezahlt wurden.

Mit seiner Haltung befindet sich der Landkreis Rosenheim in guter Gesellschaft in der Region 18, zu der neben ihm noch die Landkreise Altötting, Mühldorf, Traunstein und Berchtesgadener Land gehören. Bis auf den Landkreis Altötting, wo die Entscheidung noch offen ist, haben alle Landkreise die bisher gewährte Förderung entweder mittlerweile eingestellt oder wollen sie in Kürze einstellen.

Artikel 6 von 11