Der Wolf: Willkommen oder nicht?

von Redaktion

Gesetzentwurf erhitzt Gemüter – Landwirten fehlt Schutzmöglichkeit

Rosenheim – Die Almsaison steht bevor. Ende Mai gibt es in der Region die ersten Almauftriebe. Viele Landwirte treibt die Zukunft der Bergbewirtschaftung aber die Sorgenfalten ins Gesicht. Nicht nur wegen vermeintlicher Unwetter, sondern auch wegen des Wolfs. Zieht wieder einer durch die Region – oder siedelt sich gar ein Rudel an?

Almbauern fürchten um Existenzen

Landwirte und Schafhalter sind seit den ersten nachgewiesenen einzelnen Wölfen in Bayern in Aufruhr. Die einen sprechen von Sippenhaft für Wölfe. Die anderen von drohender Gefahr und Existenzgefährdung für Almbauern. Der Wolf und seine Ausbreitung in Deutschland erhitzt seit Tagen die Gemüter – in der Politik und der Gesellschaft.

Aber: Der Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere ist in der geografischen, bergigen Enge der Region nicht leistbar, heißt es. Der jüngste Gesetzesentwurf mit neuer Abschussregelung sorgt deshalb für Erleichterung, wie Kreisbäuerin Katharina Kern gegenüber den OVB-Heimatzeitungen erklärt. „Die Entnahme der Tiere bei ernsthaften Schäden durch einen Wolf oder ein Rudel hilft uns. Unsere Existenzen wären sonst gefährdet“, so Kern.

Gefährder-Wölfe

sind betroffen

Vorteile durch das neue Gesetz sieht die Kreisbäuerin darin, dass einzelne Wölfe oder Hybride geschossen werden könnten, ohne dass der Nachweis erbracht werden müsste, dass genau dieses Tier ein sogenannter Gefährder ist. „Da die Wölfe schlau sind, hat dies gleichzeitig einen Vergrämungseffekt. Das Rudel weiß dann, dass er dort nicht auf Jagd gehen soll“, erläutert die Kreisbäuerin.

Schutzzäune – derzeit in der Region, wenn vorhanden, 90 Zentimeter hoch, sind mit 1,20 Metern Höhe gefordert – bringen Nachteile im Berggebiet. „Wanderwege führen zu und über unsere Almen hinaus. Wir müssten diese dann alle absperren“, beschreibt Kern die Krux. „Schutzzäune kann man total vergessen“, ergänzt Kreisobmann Josef Bodmaier kategorisch. Für ihn gibt es nur die Alternative der wolffreien Region. „Wir sind zu dicht besiedelt. In anderen Landstrichen ist dies möglich, aber bei uns nicht“, ist er überzeugt. Den Gesetzesentwurf will er erst als Gesetz in der Praxis erleben. „Ich habe hinsichtlich der Umsetzung meine Bedenken“, so Bodmaier. Eine wolfsfreie Zone lehnt man im Umweltministerium aber ab. Eine Umsetzung sei nicht machbar, da die Tiere weite Strecken zwischen 30 und 70 Kilometern pro Tag zurücklegen.

Hart ins Gericht mit dem Gesetzesentwurf – aber in einer ganz anderen Richtung – geht der Bund Naturschutz (BN). Rosenheims Vorsitzender Peter Kasperczyk: „Der BN lehnt die pauschale Erleichterung der Tötung von gefährdeten Wölfen entschieden ab. Damit ist der erste Schritt getan, um auch das Töten oder Vernichten anderer geschützter und seltener Arten zu ermöglichen“, moniert der Vorsitzende.

Durch die Debatte um den Abschuss der Wölfe würde das Thema Herdenschutz verdrängt. Es bringe den Weidetierhaltern tausendmal mehr, wenn von der EU die Freigabe für die betriebsbezogene Förderung der laufenden Kosten des Herdenschutzes erteilt werden würde. Kasperczyk selbst hatte in den Abruzzen eine eindrucksvolle und auch seltene Wolfsbegegnung. „Ich meine, so etwas sollte auch in den Alpen möglich sein“, so der Rosenheimer Vorsitzende. Der BN-Leitgedanke im Falle einer Ansiedlung oder eines „durchstreifenden Wolfes“ sei deshalb nicht die Bekämpfung, sondern Vorbeugung: Erhalt der natürlichen Scheu der Tiere, Schutzmaßnahmen wie Zäune, Herdenschutzhunde und Informationen zu Verhaltenshinweisen bei Wolfsbegegnungen.

„Der Gesetzesentwurf wird aktuell von den Verbandsjuristen geprüft, insbesondere darauf, ob er mit europäischem Naturschutzrecht vereinbar ist. Darüber wird sich natürlich der Bundesverband mit Stellungnahmen, Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und Parteien in das Gesetzgebungsverfahren einschalten“, schildert Kasperczyk.

Das Landesamt für Umwelt in Hof hat bereits 2009 festgestellt, dass der Landkreis Rosenheim, wie alle Alpenlandkreise, aufgrund der praktizierten Almhaltung im potenziellen Konfliktgebiet „Wolf-Schafhaltung“ liegt. Der Abschuss von Wölfen dürfe nur der letzte Ausweg sein, wenn die Prävention versagt hat.

Das Töten von Wölfen, die mehrfach bestehende Schutzmaßnahmen für Weidetiere überwunden haben, ist bereits nach jetzigem Naturschutzrecht möglich. Am Donnerstag gab es den jüngsten Beweis vom bayerischen Wildtiermanagement im Landesamt: „Die genetische Analyse von Proben eines toten Lammes im April im nördlichen Landkreis Augsburg ergab: Es war ein Wolf.“ Eine weitergehende Analyse soll nun Erkenntnisse zu Geschlecht und Rudelzugehörigkeit liefern. Behörden, Interessenverbände und Vertreter von Nutztierhaltern sind in dem Bereich informiert.

Letzter Wolfnachweis in Rosenheim in 2014

Zuletzt gab es im näherliegenden Bereich zum Landkreis Rosenheim im April 2017 in Bad Tölz-Wolfratshausen einen nachgewiesenen Wolf sowie am 7. August 2015 in Miesbach. Zuletzt registriert und bestätigt ist ein Wolf in Rosenheim am 22. März 2014. Dieses Tier war bereits im September 2013 im Kanton Uri, Schweiz, nachgewiesen worden. In der Regel sind dies einzelne durchwandernde Tiere, die ihre Elternrudel entweder aus dem süd-westlichen Alpenbogen oder aus der zentraleuropäischen Tieflandpopulation, also aus Polen oder Nord-Ost-Deutschland, verlassen haben.

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