Rosenheim – Eine hochrangig besetzte Delegation aus China besuchte das Amtsgericht Rosenheim, um sich auf Fachebene über Fragen des Vollstreckungsrechts auszutauschen. Kernthema war dabei der Opferschutz und hier insbesondere die Möglichkeiten zur Durchsetzung und Vollstreckung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen der Geschädigten einer Straftat. Während nach deutschem Recht dafür grundsätzlich zwischen Strafverfahren und der zivilrechtlichen Geltendmachung der Schäden zu trennen ist, werden solche Fragen nach chinesischem Recht im Rahmen eines kombinierten Verfahrens behandelt.