Stichwort Einschulungskorridor

Problemfall Kann-Kinder

von Redaktion

3155 Kinder könnten, aber nur 2805 gehen im kommenden Schuljahr in Stadt und Landkreis Rosenheim in die erste Klasse. Etwa die Hälfte der Eltern sogenannter Kann-Kinder hat sich entschieden, diese noch im Kindergarten zu lassen. Das ist für die Einrichtungen ein Problem.

Rosenheim – Die Zahlen für das Schuljahr 2019/20 hat das Staatliche Schulamt in Rosenheim zusammengestellt. Demnach sind heuer in Stadt und Landkreis 784 Kinder im sogenannten Einschulungskorridor (Infokasten), und ihre Eltern haben die freie Wahl zwischen Einschulung oder einem weiteren Jahr Kindergarten. Es gibt 128 erste Klassen, auf die im anstehenden Schuljahr nur noch 2805 Erstklässler verteilt werden müssen. „Nach heutigem Stand“, wie Schulamtsleiter Edgar Müller im Gespräch am Donnerstag betont.

In der Region werden etwas weniger als die Hälfte jener Kinder, die in die erste Klasse gehen könnten, heuer nicht eingeschult. Damit liege man im bayernweiten Durchschnitt, sagt Schulamtsleiter Müller. Insgesamt ist durch die Neuregelung im Freistaat die Zahl der nicht eingeschulten Kinder aber deutlich angestiegen. Die Neuregelung in Bayern sei „sehr kurzfristig“ gewesen, sagt der Schulamtsleiter. „Für die Schulen war das jetzt aber nicht problematisch.“

Erhöhter Betreuungsbedarf

Auf die Kitas kommt durch die Regelung aber kurzfristig ein erhöhter Betreuungsbedarf zu, wie eine Abfrage bei der Stadt Rosenheim sowie den beiden großen Kirchen ergeben hat, die Träger eines Großteils der Einrichtungen in Stadt und Landkreis Rosenheim sind. „Jetzt tritt das ein, was wir befürchtet haben“, sagt Maria-Magdalena Hellfritsch, Geschäftsführerin beim Verband katholischer Kindertageseinrichtungen in Bayern. „Und das ist ein Problem für die Einrichtungen.“ Grundsätzlich befürworte der Verband eine Neuregelung des Einschulungskorridors. „Aber aus unserer Sicht hätte das längerfristig geplant werden müssen“, sagt Hellfritsch. Wie die Kitas jetzt mit einer etwaigen Überbuchung umgehen, weil mehr Kann-Kinder einen Platz benötigen, ergebe sich bei jeder einzelnen Einrichtung daraus, wie die Betreuungsverträge mit den Eltern ausgestaltet sind.

Christa Schuller ist bei der evangelischen Kirche in den Dekanatsbezirken Rosenheim, Traunstein und Bad Tölz für die Kitas zuständig. Zur vertraglichen Situation sagt sie: „Die Eltern in unseren Einrichtungen sind vertraglich verpflichtet, einen Antrag auf vorzeitige Einschulung oder Rückstellung vom Schulbesuch umgehend zu melden.“ Es gebe „in der Regel keine größeren Probleme“. Dass die Fristen für die Anmeldungen neuer Kinder und der Rückstellung unterschiedlich lange laufen, führe aber sehr wohl zu Schwierigkeiten bei der Belegung in den Kitas.

Dass die Eltern von Kann-Kindern in diesem Schuljahr die freie Wahl zwischen Einschulung oder einem weiteren Jahr Kindergarten haben, „hat auch in der Stadt Rosenheim zu einem erhöhten Betreuungsbedarf in den Kindertageseinrichtungen geführt“, sagt der stellvertretende städtische Pressesprecher Christian Schwalm.

In Rosenheim 85

zusätzliche Kita-Plätze

Diesem erwarteten und jetzt eingetretenen höheren Bedarf habe die Stadt in Zusammenarbeit mit den freien Kita-Trägern Rechnung getragen und für die kommenden drei Jahre 85 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Schwalm sagt: „Nach aktuellen Berechnungen sind damit die Betreuungswünsche aller Familien zum 1. September erfüllbar.“

Die Staatsregierung hat laut Medienberichten bereits reagiert und will die Eltern ab dem Schuljahr 2020/21 verpflichten, sich bereits bis zum 10. April zu entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll oder nicht. Christa Schuller von der evangelischen Kita-Verwaltung ist die Frist immer noch zu weit gefasst. Sie sagt: „Es wäre sehr hilfreich für eine zuverlässige Planung, wenn der Termin zur Antragstellung der Eltern an die Schule auf ein Datum im Februar vorverlegt wird.“

Was Kann-Kinder sind und welche Regelungen gelten

Bayern hatte für das Schuljahr 2019/20 zu Anfang des Jahres eine neue Regelung eingeführt. Ein Einschulungskorridor gilt heuer für Kinder, die in den Monaten Juli, August und September Geburtstag haben und sechs Jahre alt werden. Die Eltern dieser sogenannten Kann-Kinder dürfen entscheiden, ob die Kleinen in die erste Klasse gehen oder noch im Kindergarten bleiben. Bisher wurden Kinder nur nach Härtefallanträgen zurückgestellt. Heuer konnten Eltern erstmals frei zwischen Schule oder Kita wählen. Bayernweit sind von dieser Regelung 30000 Mädchen und Buben betroffen. Rund 14000 davon sollen noch nicht in die erste Klasse gehen. Das sind rund 2800 mehr als im Vorjahr. Probleme haben die Kitas nun, weil die Anmeldephase für neue Kita-Kinder bis März lief. Eltern von Kann-Kindern hatten jedoch bis Mai Zeit, sich zu entscheiden. Mit der vergleichsweise hohen Zahl von Kann-Kindern hatten die Einrichtungen nicht gerechnet.ki

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