120 Meter über den Asphalt geschleift

von Redaktion

Streit um Frau endet vor Gericht: Bewährungsstrafe für 33-jährigen Rosenheimer

Rosenheim – Was als harmloser Lokalbesuch begann, endete für einen 33-jährigen Mann mit einer wilden Autofahrt und einer Anklage. Jetzt verurteilte ihn das Amtsgericht Rosenheim zu einer Bewährungsstrafe mit Geldbuße.

Die Anklageliste für einen 33-jährigen Rosenheimer beim Amtsgericht Rosenheim war lang: vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und Freiheitsberaubung. Ausgangspunkt für die Anschuldigungen war die Nacht zum 11. Januar 2018 und ein zunächst harmloser Besuch in einer Bar.

Laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft war der Rosenheimer in der Tatnacht dort mit einem Begleiter, wobei es zwischen dem Bekannten und einem anderen Gast zu einer Auseinandersetzung kam. Streitpunkt war eine Frau. Sie hatte sich trotz Beziehung mit dem 34-Jährigen zu einem Techtelmechtel mit dem Begleiter des Angeklagten hinreißen lassen. Die beiden Streithähne wurden des Lokals verwiesen, die Auseinandersetzung eskalierte daher. Der 34-Jährige wollte mit allen Mitteln verhindern, dass die Frau mit seinem Konkurrenten die Örtlichkeit im Wagen des Angeklagten verlässt.

Mitgeschleift

bei Tempo 80

Wutentbrannt lief er auf das Fahrzeug zu und riss die Fahrertüre auf, um den Angeklagten aus dem Auto herauszuziehen. Doch der startete seinen Wagen und beschleunigte auf etwa 80 km/h, obwohl sich der 34-Jährige an der B-Säule des Fahrzeugs festhielt. Um sein Anhängsel loszuwerden, setzte der Angeklagte seine rasante Fahrt durch die Stadt in Richtung Mangfallbrücke fort. Er schleifte den Mann dabei etwa 120 Meter über den Asphalt, ehe der sich nicht halten konnte und auf der Mangfallbrücke liegen blieb.

Kontrahent kam

mit Flirt nicht klar

Laut Anklage soll die Frau den Angeklagten mehrfach aufgefordert haben, anzuhalten. Nach dem Unfall habe sie das Fahrzeug verlassen wollen. Der Angeklagte habe jedoch erst vor ihrer Wohnung gestoppt, um seine beiden Mitfahrer dort aussteigen zu lassen. Diese Angaben machte die Frau bei der Polizei, vor Gericht erschienen weder sie noch der Begleiter des Angeklagten. Der 34-Jährige, der sich wegen des Vorfalls ebenfalls vor Gericht verantworten muss, machte von seinem Zeugenaussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Weitere Zeugen schilderten den Sachverhalt ähnlich. Demnach war der 34-Jährige stark angetrunken gewesen und nicht mit dem Flirt der Frau klargekommen. Vor dem Lokal habe er den Angeklagten und auch dessen Fahrzeug heftig attackiert.

Der Angeklagte räumte den Tatvorwurf weitgehend ein: Eigentlich habe er im Lokal nur was trinken wollen, kurz darauf sei es zu dem Streit und zum Rauswurf gekommen. Er habe sich aber zu keinem Zeitpunkt eingemischt. Die Frau sei erst in ein Taxi gestiegen. Sein Begleiter habe mit ihr gesprochen und dann seien die beiden zu ihm ins Auto. Da sei der 34-Jährige ausgerastet. Er habe gegen das Auto getreten, die Autotür aufgerissen, auf ihn eingeschlagen und gedroht, ihn umzubringen. Er habe keinen Ärger gewollt, weil er vorbestraft sei, sagte der Angeklagte. Er habe sich nur retten wollen und keinen anderen Ausweg gesehen, als loszufahren. „Ich habe gedacht, er lässt los“, beteuerte er. Die Frau habe während der gesamten Fahrt nie gesagt, dass sie aussteigen wolle, stattdessen gesagt: „Fahr, weil wenn du stehen bleibst, passiert was“. In Panik sei er einfach weitergefahren und habe im Rückspiegel gesehen, dass der Mann auf die Straße gefallen und wieder aufgestanden sei. Er habe das nicht als Unfall wahrgenommen. Ohne anzuhalten, habe er die beiden Mitfahrer zur Wohnung der Frau gebracht und sich später bei der Polizei gemeldet.

Verteidiger: Mandant

handelte in Notwehr

Am Ende war der Tatvorwurf des fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erwiesen und eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten zur Bewährung, eine Geldbuße von 2000 Euro und eine Führerscheinsperre von zehn Monaten laut Staatsanwaltschaft tat- und schuldangemessen. Der Führerschein war bereits Anfang Januar eingezogen und die übrigen Anklagepunkte waren zuvor eingestellt worden.

Verteidiger Walter Holderle plädierte für ein Strafmaß von neun Monaten und eine Sperrfrist von sieben weiteren Monaten. Sein Mandant habe nach der Morddrohung innerhalb von wenigen Sekunden die falsche Entscheidung getroffen. Er habe in Notwehr gehandelt, die zu einem Notwehrexzess ausgeartet sei.

Richterin Bärbel Höflinger sah es ähnlich und blieb mit ihrem Urteilsspruch unter der Forderung der Anklagevertretung. Sie machte deutlich, dass die Reaktion des Angeklagten ungerechtfertigt gewesen sei. Es sei sehr gefährlich, eine Person mit dem Auto mitzuschleifen. Das habe zu erheblichen Verletzungen geführt.

Artikel 1 von 11