München/Rosenheim – Die Politik feiert 70 Jahre Grundgesetz. Doch neben dem Grundgesetz gibt es auch die Bayerische Verfassung. Sie ist sogar zweieinhalb Jahre älter als das „GG“. Die Verfassung von 1946 ist mit 188 Artikeln umfangreicher als das Grundgesetz, aber längst nicht so textlastig. Sie enthält auch überraschende Passagen: Wer weiß schon, dass mit einem Volksentscheid der Landtag abberufen werden kann, dass der Sonntagsschutz Verfassungsrang hat und dass der Ministerpräsident mindestens 40 Jahre alt sein muss. In einem Magazin sind alle Artikel mit Erläuterungen und historischer Einordnung abgedruckt. Das Heft gibt es für 7,90 Euro im Pressefachhandel, über www.bavariashop.de und in allen OVB-Geschäftsstellen.