Hilfe für verunsicherte Bauern

von Redaktion

Chiemsee-Alpenland-Tourismus unterstützt Landwirte mit Kuh-Warnschildern

Bernau – Der Winter war lang und der Frühling verregnet. Doch mit dem Sonnenschein der vergangenen Tage zieht es die Wanderer in Massen in die Berge, wo sie auf den Almen auch immer wieder Kühen begegnen. Der Chiemsee-Alpenland-Tourismus (CAT) in Bernau hat nun 200 Kuh-Hinweisschilder anfertigen lassen, die kostenlos an Almbauern abgegeben werden.

Die Aktion ist auch eine Reaktion auf ein Urteil des Landgerichtes Innsbruck im Februar, das einen Almbauern zu einer hohen Schadensersatzzahlung verurteilt hat. Im Jahr 2014 war auf einer seiner Weiden eine Wanderin von einer Kuhherde zu Tode getrampelt worden. Beim Chiemsee-Alpenland-Tourismus will man mit der Schild-Aktion einen Beitrag dazu leisten, zu verhindern, dass sich solche Vorfälle wiederholen.

Das Gerichtsurteil sei „für die heimische Landwirtschaft ein Schock“ gewesen, sagt CAT-Geschäftsführerin Christina Pfaffinger. Das Schilderprojekt sei in Zusammenarbeit mit dem Almwirtschaftlichen Verein Oberbayern und dem Bauernverband entstanden. Die Hinweistafeln sollen Wanderer „motivieren, sich richtig zu verhalten und Respekt vor Tier und Natur zu haben“. Jakob Müller aus Bernau ist Vorstandsmitglied im Almwirtschaftlichen Verein. Er sagt: „Der Tiroler Richterspruch wirkt auf uns Almbauern in der gesamten Alpenregion.“

Allerdings gebe das Urteil für Almbauern in Bayern kein Anlass zur Panik, sagt Thomas Bucher. Der Sprecher des Deutschen Alpenvereins (DAV) erklärt: „Der Fall aus Österreich ist ein absoluter Sonderfall.“ So habe es sich dort um eine stark frequentierte Alm in Talnähe gehandelt, durch die dazu noch ein viel benutzter Weg führe. Der Landwirt habe dort eine Mutterkuhherde gehalten. Und direkt vor dem tödlichen Unfall habe es bereits drei andere Vorfälle mit aggressiven Kühen gegeben, auf die der Betroffene nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend reagiert habe. All diese Sonderfaktoren seien in das Innsbrucker Urteil eingeflossen. „Das ist auf andere Fälle überhaupt nicht übertragbar“, sagt DAV-Sprecher Bucher.

Er weist auf die rechtliche Lage in Deutschland hin. Almflächen seien freie Natur. Jedermann habe das Recht, diese zu betreten. Selbst wenn Bauern wollten, dürften sie eine Alm nicht für Wanderer sperren. Grundsätzlich sei es also ein ganz normaler Fall, dass sich Wanderer und Kühe auf einer Bergweide begegnen. Und kein Landwirt, der sich verantwortlich verhalte, müsse befürchten, dass er aus heiterem Himmel mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert werde. Bucher: „Daran hat das Urteil aus Innsbruck nichts geändert.“

Unabhängig vom konkreten Fall ist es den Tourismus- und Landwirtschaftsverbänden in der Region ein Anliegen, Zwischenfälle mit Kühen auf Almen zu vermeiden. Hans Stöckl, Geschäftsführer des Almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern, sieht in einer Beschilderung der Almen einen wichtigen Ansatz. „Wir brauchen zur Almsaison dringend weitere Hinweise in unseren Bergen, um Wanderer aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.“ Und CAT-Geschäftsführerin Christina Pfaffinger betont: „Wir alle werben mit den Almen, sie sind ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal im alpinen Raum. Daher werden wir unsere Almbauern mit dem Problem nicht alleine lassen.“

Rückblick: Tödliche Kuh-Attacke in Erl

Eine Kuh-Attacke mit tödlichem Ausgang hatte sich vor fast genau zwei Jahren am 7. Juni auch bei Erl ereignet. Zwei Frauen waren damals mit ihren Hunden auf dem Abstieg von der Kranzhornalm, als sie beim Überqueren einer Weide angegriffen wurden. Eine der beiden Österreicherinnen erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen. Der Deutsche Alpenverein gibt auf seiner Internetseite Tipps, wie man sich auf Bergalmen bei Kühen richtig verhält: tinyurl.com/DAV-Tipps. ki

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