Rosenheim/Rom/Tettnang – Im Angesicht eines Richters ist auch auf die Liebe nicht immer Verlass: Um sich selbst zu schützen, packte eine Drogenkurierin aus Nigeria jetzt vor dem Rosenheimer Schöffengericht gegen ihren Lebensgefährten (39) aus. Er bekam die Quittung und muss nun in Haft.
Im Intercity
nach München
Die Nigerianerin war samt ihrer dreijährigen Tochter im Intercity von Rom nach München unterwegs. Innerhalb des Landkreises Rosenheim wurde sie dann von der Polizei kontrolliert. In ihrem Gepäck fand sich knapp ein Kilogramm hochwertiges Haschisch.
Bei der ersten Ausrede in ihrer eigenen Verhandlung, es handle sich um spezielle Gewürze, blieb sie nicht lange. Sie entschied sich zu einer umfassenden Aussage und belastete damit ihren damaligen Lebensgefährten, der als Zuschauer im Prozess saß: In seinem Auftrag habe sie die Drogen transportiert. Der Mann wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.
Als der 39-Jährige nun selbst vor Gericht stand, bestritt er rundweg alle Vorwürfe. Er könne sich überhaupt nicht erklären, warum er von dieser Frau beschuldigt worden sei. Es müsse sich um die Rache einer verschmähten Liebe handeln. Weiter ließ er sich zu dem Sachverhalt auch nicht ein.
Ein Polizeibeamter konnte dem Beschuldigten anhand seiner Handy-Auswertung allerdings nachweisen, dass er mit einer Vielzahl von polizeibekannten und zwischenzeitig auch verurteilten Drogenhändlern der „Nigeria-Connection“ ständigen Kontakt hatte.
Die Ermittlungen zeigten auch, dass der 39-Jährige größere Geldbeträge von und an nachgewiesene Drogenhändler erhalten und gesendet hatte. Darüber hinaus hatte er, was auf dem Handy der bereits verurteilten Frau nachgewiesen werden konnte, während derer Reise mit den Drogen von Rom nach München ständigen Handykontakt.
Es war für die Staatsanwältin unbestreitbar, dass der Angeklagte als Mitglied der „Nigeria-Connection“ die Einfuhr der Drogen organisiert und damit auch den Handel betrieben habe. Sie beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren.
Verteidiger stellt Indizien infrage
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Moritz Miguel, stellte jedoch nicht nur die Indizienkette der Staatsanwältin infrage. Er bestritt auch die Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin und die Glaubhaftigkeit derer Aussagen. Demzufolge beantragte er Freispruch.
Das Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler vermochte der Argumentation des Verteidigers nicht zu folgen. Die Indizienkette samt der Aussage der Zeugin sei zu zwingend. Es verurteilte den Nigerianer zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.Theo Auer