Tausende Fahrkarten ergaunert

von Redaktion

50-Jähriger wegen Kreditkartenbetrugs vor Gericht: Fünfjährige Freiheitsstrafe

Traunstein – An günstige Fahrkarten der Deutschen Bahn gelangten Flüchtlinge in Italien. Sie kauften bei einem 50-jährigen Nigerianer in Neapel Online-Tickets zu Preisen zwischen 35 und 150 Euro. Die Bahn sah allerdings nichts von den Fahrkartenerlösen, die mittels falscher Kreditkartendaten erschwindelt worden waren. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verhängte gegen den Angeklagten jetzt eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Darin einbezogen war eine frühere zweieinhalbjährige Haftstrafe des Amtsgerichts Rosenheim wegen ähnlicher Taten.

Finanzielle Sorgen

als Ausgangspunkt

Der Nigerianer war 2013 nach Neapel gekommen, heiratete dort und hat mit seiner Frau, ebenfalls Asylbewerberin, zwei Kinder. Die Familie hatte finanzielle Sorgen. Vor diesem Hintergrund entwickelte der 50-Jährige die kriminelle Idee mit den deutschen Fahrkarten. Der Kundenkreis war groß, wollten doch viele vor allem nigerianische Flüchtlinge weiter nach Deutschland oder mussten in der Bundesrepublik größere Bahnfahrten unternehmen.

Für den Kauf nutzte der geständige Täter ab dem Jahr 2014 Kreditkartendaten, die er illegal im Netz erworben hatte und die jeweils nur einen Tag Gültigkeit hatten. Bemerkten die eigentlichen Karteninhaber den Betrug, mussten sie den Schaden innerhalb einer bestimmten Frist ihrem Kreditkarteninstitut melden. Per sogenanntem Charge-Back konnte sich diese das Geld von der Bahn zurückholen, die dann das Geld verlor.

Gesamtschaden von knapp 550000 Euro

Die Anklage umfasste 2576 derartige Fälle mit einem Gesamtschaden von knapp 550000 Euro. Nach Ablauf der Frist blieb das Institut auf dem Schaden sitzen – 218-mal mit einem Schaden von insgesamt über 45000 Euro.

In manchen Fällen lieferte der Angeklagte den Flüchtlingen auch ganze Pakete aus Fahrkarten der Deutschen Bahn und gefälschten Einreise- und Ausweisdokumenten. Achtmal wurden Landsleute in Zügen von Italien oder Österreich nach Wien mit derartigen Fälschungen erwischt.

Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft enthielt 2802 Fälle des Computerbetrugs, wie die erschwindelten Fahrkarten rechtlich eingestuft werden, acht Fälle davon mit versuchtem Einschleusen von Ausländern.

Das Gericht hörte angesichts des Geständnisses lediglich einen Polizeisachbearbeiter als Zeugen und sah im Urteil den kompletten Sachverhalt als nachgewiesen an. Mit Zustimmung der Anklagebehörde wurde die Entscheidung der Sechsten Strafkammer noch im Gerichtssaal rechtskräftig.

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