Immling-Festival noch nicht gerettet

von Redaktion

Problem Reithalle: Gemeinde will keine Risiken eingehen und pocht auf Vertrag

Halfing – Rechtssicherheit, das wollen die Halfinger Gemeinderäte und haben mit knapper Mehrheit erneut den Antrag zurückgewiesen, die Reithalle von Gut Immling samt Nebengebäuden juristisch in eine Veranstaltungsstätte umzuwandeln.

An verbalen Bekenntnissen zu Immling fehlte es nicht bei der Gemeinderatssitzung Donnerstagabend: „Eine kulturelle Bereicherung für unsere Region“ und „Immling soll weiterlaufen“: Diese Meinung vertrat die Mehrheit des Halfinger Gemeinderats. Dennoch fand sich auch diesmal keine Mehrheit, die dem Antrag auf Umwidmung zustimmen wollte.

Die Befürchtungen, dass die Gemeinde durch einen solchen Beschluss den Weg freimacht für eine ungewollte Entwicklung auf dem im Außenbereich gelegenen Gut oder gar für vielleicht notwendige Erschließungsmaßnahmen finanziell in die Pflicht genommen wird, waren einfach zu groß.

Die Situation ist juristisch verzwickt. Gut Immling ist Privateigentum. Veranstalter der bekannten Festspiele, die im Jahr rund 20000 Besucher anlocken, ist der Verein „Unsere Oper“, der die landwirtschaftlichen Gebäude dauerhaft gepachtet hat.

Bislang konnten die Operninszenierung und Konzerte in der idyllisch gelegenen Reithalle immer mit Ausnahmegenehmigungen stattfinden, doch nach 23 Jahren drängt das Landratsamt nun darauf, das Festival juristisch in trockene Tücher zu bringen. Die Umwidmung genehmigen muss – da Immling im Außenbereich liegt – das Landratsamt. Voraussetzung dafür ist aber die Zustimmung des Halfinger Gemeinderats. Und die steht auch nach jüngsten Sitzung noch aus.

Festspiele 2019
sind nicht betroffen

Das Interesse war groß, knapp 50 Zuhörer standen bis ins Treppenhaus, um ihre Solidarität mit den Festspielen zu bekunden. Für die aktuelle Saison gab Bürgermeister Peter Böck (CSU) Entwarnung: Die Genehmigungen sind schon erteilt. Doch für die Zukunft will die Gemeinde einige Punkte geklärt haben, wie Böck eingangs zusammenfasste: Kann die gemeindliche Zustimmung das dauerhafte Recht auf Abhaltung von Veranstaltungen an 365 Tagen im Jahr bedeuten? „Auch wenn Herr Baumann und der Verein dies nicht so praktizieren sollten, wie er uns bei Gesprächen zugesichert hat. Wer von uns weiß aber schon, was beispielsweise in zehn oder 15 Jahren ist und wie der Grundstückseigentümer, der das Recht innehat, das dann sieht“, brachte Böck die Befürchtungen auf den Punkt.

Sei eventuell ein täglicher Veranstaltungsbetrieb möglich, wenn dauerhaft eine gaststättenrechtliche Erlaubnis erteilt wird? Die enge Verbindungsstraße ist nach Überzeugung der Gemeinde für einen dauerhaften Besucherverkehr nicht geeignet. Auch die Abwasserbeseitigung wäre für einen ständigen Veranstaltungsbetrieb wohl unzureichend. Käme die Gemeinde mit einem positiven Beschluss in die Erschließungspflicht und müsste am Ende dafür zahlen?

Wie Böck erläuterte, habe das Rosenheimer Landratsamt als zuständige Genehmigungsbehörde in einem Vorgespräch erklärt, dass eine Nutzungsänderung grundsätzlich genehmigungsfähig sei.

Was einen möglichen Straßenausbau angeht, hat sich die Gemeinde beim Bayerischen Gemeindetag und bei einer Münchner Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen.

Gemeindetag empfiehlt Vertrag

Laut Rechtsanwalt könne „die Gemeinde „grundsätzlich nicht in die Erschließungspflicht kommen“. Die Kanzlei empfiehlt aber dennoch einen städtebaulichen Vertrag. Alternativ könne man auch eine Genehmigung mit der Auflage erteilen, dass der Antragsteller erforderliche Erschließungsmaßnahmen auf eigene Kosten durchzuführen habe. Auch der Bayerische Gemeindetag empfiehlt eine Sondervereinbarung.

Am Ende einer lebhaften Debatte lehnte eine Mehrheit von sieben zu fünf Stimmen die Umwandlung ab und beschloss, dass zunächst ein städtebaulicher Vertrag zwischen Antragsteller und Gemeinde geschlossen werden soll, der die Fragen in Sachen Straßen- und Kanalbau klärt.

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