Kundenrechte bei einer Telefonstörung

von Redaktion

Wenn der Anschluss länger ausfällt, lohnt der Blick in den Anbietervertrag

Rosenheim – Rund 70 Kunden von Vodafone aus dem Stadtgebiet konnten aufgrund eines technischen Defekts an mehr als zwei Tagen nicht mit dem Festnetz telefonieren. Es stellt sich die Frage, welche Ansprüche sich daraus womöglich ergeben.

„Entscheidend ist, was vertraglich mit dem Anbieter vereinbart ist“, erläutert Martina Renner von der Verbraucherzentrale Bayern.

In der Regel sei es so, dass Netzbetreiber keine 100-prozentige Versorgungssicherheit zusagen. „Das bedeutet, dass Kunden in der Summe einen Totalausfall über einen bestimmten Zeitraum im Jahr hinnehmen müssen“, so die Expertin. Erst wenn dieser Zeitraum überschritten werde, könne man vom Anbieter eine Erstattung fordern oder den Vertrag fristlos kündigen. Zudem sei es gerade für Geschäftskunden sinnvoll, Ansprüche auf Schadenersatz anzumelden. Die durch den Netzausfall entstandenen Kosten müsse man allerdings genau belegen.

Vodafone-Pressesprecher Volker Petendorf bestätigte auf Anfrage, dass etwaige Ansprüche der Kunden in den jeweiligen Verträgen geregelt sind. Das Unternehmen bedauere, dass es mit der Beseitigung der Störung mehr als 48 Stunden gedauert habe. „Die Konfiguration der neuen Karte im Verteilersystem war sehr schwierig, das war nicht absehbar. Die Kollegen haben zuletzt in mehreren Teams durchgearbeitet“, so Petendorf. ama

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