Bad Aibling – Weil sie eine Gruppe Afrikaner nicht im Ersatzbus mitfahren lassen wollte und den Männern mit dem Satz „Schwarze Tiere nehme ich nicht mit“ den Zutritt verwehrte, ist eine 52-jährige Zugbegleiterin jetzt vor dem Amtsgericht Rosenheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Busse als
Zug-Ersatz
Am 15. August 2018 war wegen Gleisbauarbeiten die Bahnlinie Bad Aibling – Rosenheim gesperrt. Deshalb standen für den Schienenersatzverkehr am Bahnhofsvorplatz Busse bereit. Sieben Afrikaner wollten mit diesem Bus nach Rosenheim fahren. Doch die Bahnbegleiterin habe die Gruppe mit den Worten „Raus, raus! Schwarze Tiere nehme ich nicht mit“ am Einsteigen gehindert, so der Vorwurf der Männer.
Einer der Afrikaner erstattete daraufhin bei der Bundespolizei am Bahnhof Rosenheim Anzeige gegen die Frau. Amtsrichter Wolfgang Fiedler wollte den diesbezüglichen Strafbefehl nicht auf nur eine Aussage hin unterzeichnen und ordnete Nachermittlungen an. Daraufhin wurden weitere Zeugen befragt. Den folgenden Strafbefehl wollte die Zugbegleiterin nicht hinnehmen und legte Widerspruch ein.
Vor Gericht wies sie jetzt den Vorwurf weit von sich. Es seien bei der Gruppe vier Männer dabei gewesen, die keine Fahrkarte besaßen. Weil in den Bussen keine Fahrkarten erworben werden konnten, verwies sie die Passagiere an den Fahrkartenautomaten am Bahnhof. Damit seien diese jedoch nicht einverstanden gewesen.
Es habe sich ein Wortgefecht ergeben, im Zuge dessen sie den Zugang zum Bus verwehrt habe. Die Debatte wurde hitziger, so dass sie schließlich allen den Einstieg in den Bus ablehnte.
Bei der Beweiserhebung ergaben sich wohl widersprüchliche Aussagen. Alle Aussagen der betroffenen Nigerianer stimmten jedoch fast schon synchron überein, obwohl sie laut Polizei keine Gelegenheit hatten, sich abzusprechen. Ein anderer Fahrgast bestätigte der 52-jährigen Angeklagten, dass sie in aller Regel eine bestimmte, aber korrekte Begleiterin gewesen sei. An diesem Abend habe er ein Wortgefechte mitbekommen, den Wortlaut aber nicht verstanden.
Zwischenzeitlich Tickets besorgt
Auch eine Polizeistreife konnte wenig zur Klärung der Streitigkeit beitragen. Kam sie doch erst an den Bahnhof, als die Auseinandersetzung bereits wieder am Abklingen waren. Die Männer ohne Ticket hatten sich nach deren Angaben zwischenzeitlich Tickets besorgt, die Angeklagte habe sich dennoch geweigert, die Männer einsteigen zu lassen.
Die Staatsanwaltschaft war letztlich überzeugt davon, dass die Beleidigungen tatsächlich so gefallen sind und beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 1600 Euro. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Schietinger, hielt die übereinstimmenden Berichte einer nachträglichen Beeinflussung geschuldet. Er erklärte, selbst zehn verschiedene Versionen des Ablaufens gehört zu haben. Er beantragte Freispruch.
Richter Fiedler zeigte sich von den Ausführungen des Verteidigers unbeeindruckt. Ihm kamen die Anschuldigungen gegen die Frau keineswegs abgesprochen vor, sondern „authentisch“. Deshalb verurteilte er die Frau zu einer Geldstrafe von 2800 Euro und erklärte ihr, „knapp einer Anzeige wegen Volksverhetzung“ entgangen zu sein.