Ein Rechtsstreit, der keiner ist

von Redaktion

Stadt Rosenheim und Wirtschaftlicher Verband ziehen vor Gericht

Rosenheim – Wer zahlt für die aufwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei Großveranstaltungen? Diese Frage stellt sich für viele Veranstalter, die von Behördenseite entsprechende Auflagen bekommen. In Rosenheim betrifft das konkret den Wirtschaftlichen Verband, der unter anderem das Herbstfest und den Christkindlmarkt veranstaltet. Weil die Kosten für die Sicherheit in den vergangenen Jahren massiv gestiegen sind, soll nun gerichtlich geklärt werden, ob der Verband tatsächlich die Verpflichtung hat, das aus eigener Tasche zu bezahlen.

Zum besseren Verständnis des Sachverhalts zunächst ein Rückblick auf den 19. Dezember 2016. An diesem Tag steuert der islamistische Terrorist Anis Amri gegen 20 Uhr einen Sattelzug in eine Menschenmenge auf dem Weihnachtsmarkt an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche in Berlin. Durch die Kollision mit dem Lkw sterben elf Besucher des Weihnachtsmarktes und weitere 55 Menschen werden verletzt.

Als Folge dieses Attentats und auch weiterer Anschläge wurden in den vergangenen Jahren die Sicherheitsvorkehrungen bei Großveranstaltungen in Deutschland deutlich erhöht. Zum einen werden temporär massive Sperren an Zufahrten errichtet, zum anderen gibt es Taschenkontrollen an den Eingängen zum Veranstaltungsort. Und das kostet eine Menge Geld.

Deutlich höhere Kosten als früher

„Unsere Ausgaben für die Sicherheit vor allem beim Herbstfest, aber auch beim Christkindlmarkt, sind im Vergleich zu früher deutlich gestiegen“, sagt Reinhold Frey, der Vorstandsvorsitzende des Wirtschaftlichen Verbandes Rosenheim. Die Eingangskontrollen müssten durchgehend mit zwei Personen besetzt sein, im Fall des Herbstfestes von 10 Uhr bis Mitternacht. „Wir sprechen hier von einer Summe im höheren fünfstelligen Bereich“, so Frey.

Selbstverständlich könne man als Veranstalter nachvollziehen, dass die Sicherheit der Besucher so gut wie möglich gewährleistet werden müsse. „Die Frage aus unserer Sicht ist jedoch: Müssen wir das auch bezahlen? Wir meinen nein.“

Allgemeine Lage steckt den Rahmen ab

An dieser Stelle kommt die Stadt Rosenheim ins Spiel. Sie ist als Aufsichtsbehörde dafür zuständig, dem Veranstalter Auflagen zur Sicherheit zu machen. „Wir müssen uns dabei an der allgemeinen Gefährdungslage orientieren, wie sie bei jeder größeren Veranstaltung in Deutschland gegeben ist“, erläutert Thomas Bugl, Pressesprecher der Stadtverwaltung.

In Zeiten von massiven weltpolitischen Verwerfungen und erheblicher Terrorgefahr habe die Stadt keine andere Wahl, als in diesem vorgegebenen Rahmen zu handeln. „Wir können da gar nicht aus“, führt Bugl aus. Er sagt aber auch: „Wir verstehen die Sichtweise des Wirtschaftlichen Verbandes, zu dem wir nicht nur in dieser Frage ein sehr gutes Verhältnis haben.“ Es sei nachvollziehbar, dass der Verband sich nicht in der finanziellen Verantwortung für die allgemeine Sicherheitslage sehe.

Nähert man sich der Frage, wer zu zahlen hat, auf höherer Ebene, so landet man zunächst beim Bayerischen Innenministerium. Dieses vertritt die Auffassung, Kostenträger für zusätzliche Sicherheitsauflagen sei der Veranstalter. Dessen Veranstaltung eröffne gerade erst die Möglichkeit von Anschlägen. Die Veranstalter beurteilen dies auch unter Berufung auf ein vom Deutschen Schaustellerbund in Auftrag gegebenes Gutachten naturgemäß anders.

Rechtslage ist uneinheitlich

Nun sind die Stadt Rosenheim und der Wirtschaftliche Verband nicht die Ersten, die sich mit dem Problem auseinandersetzen. In Berlin zog beispielsweise der Veranstalter des Weihnachtsmarktes vor dem Charlottenburger Schloss vor Gericht und klagte gegen das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, das ihm den „Grundschutz“ auferlegt hatte. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im November 2017 im Sinne des Klägers, dass dieser nicht für den Schutz vor Terroranschlägen zuständig sei und auch nicht dafür zahlen müsse. Allerdings, und das macht die Sache kompliziert, gibt es auch andere Urteile bei dieser wichtigen Frage.

Vor diesem Hintergrund haben die Stadtverwaltung und der Wirtschaftliche Verband beschlossen, ebenfalls vor Gericht zu ziehen. „Wir werden in Abstimmung mit der Stadt gegen den letzten Bescheid der Stadt Rosenheim hinsichtlich der Sicherheitsauflagen für das Rosenheimer Herbstfest Klage beim Verwaltungsgericht München einreichen“, sagt Frey. Er betont wie Bugl, dass dieser bevorstehende Rechtsstreit eigentlich keiner sei, da beide Parteien dasselbe Interesse hätten: eine komplizierte und uneinheitliche Rechtslage klären zu lassen.

„Selbstverständlich werden wir bis zur Urteilsfindung sämtliche Auflagen der Stadt ohne Weiteres erfüllen“, sagt Frey. Es gehe schließlich in keiner Weise darum, diese an sich infrage zu stellen. Bis zu einer Entscheidung wird es auch noch eine Weile dauern, da der juristische Prozess noch ganz am Anfang steht.

Der Ausgang des Verfahrens ist nicht nur für die beiden beteiligten Parteien von Interesse: „Das Urteil ist von allgemeiner Bedeutung und kann für die Zukunft wegweisend sein“, so Bugl. Insofern würden sich die Augen vieler Kommunen nach Rosenheim richten.

Urteilsausgang ist nicht absehbar

Je nachdem, wie das Gericht entscheidet, geht es dann weiter. Sollte der Klage nicht stattgegeben und der Wirtschaftliche Verband zur Zahlung verpflichtet werden, so werde man dies „selbstverständlich tun“, sagt Frey. Falls das Urteil den Kläger allerdings aus der finanziellen Verantwortung entlässt, steht unmittelbar die nächste Frage im Raum: Wer zahlt dann? „In diesem Fall muss die öffentliche Hand dafür aufkommen“, erklärt Bugl. Und das lässt Spielraum: „Das könnte die Stadt Rosenheim sein, aber auch das Land Bayern.“ Wer davon, wäre zu klären.

Eine Vermutung, wie das Urteil ausgehen könnte, haben weder Bugl noch Frey. Das sei völlig offen, sagen beide, insofern seien sie „sehr gespannt“.

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