Rosenheim – Diebe und Betrüger lauern überall, auch Urlauber sind nicht sicher vor ihnen. Bei Taschendieben ist zum Beispiel die Urlaubs- und Hauptreisezeit im Fernverkehr beliebt – dann herrscht an Bahnhöfen und Flughäfen großes Gedränge. Laut Kriminalstatistik wurden 2018 in Deutschland über 104000 Taschendiebstähle angezeigt. Was aber hilft dagegen? Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd in Rosenheim gibt gemeinsam mit der Polizeilichen Kriminalprävention wertvolle Tipps.
Schon die Planung hilft, einen sicheren Urlaub zu genießen. Das betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Bei einer Online-Buchung sollte zum Beispiel der Anbieter genau geprüft werden. Denn im Internet gibt es neben seriösen Angeboten auch gefälschte Verkaufsplattformen, sogenannte Fake-Shops.
Sie bieten Produkte gegen Vorkasse an, die häufig gar nicht existieren. „Haben die Opfer bezahlt, ist das Geld weg“, erklärt der Polizeibeamte. Recherchen über Suchmaschinen zum Namen des Online-Shops verraten eventuelle negative Erfahrungen anderer Kunden.
Auch Verbraucherzentralen können bei Erkundigungen zum Anbieter helfen. Klotter warnt vor einer Zahlung in Vorkasse. Ein Kauf auf Rechnung zum Beispiel kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Beim Lastschriftverfahren ist es möglich, Abbuchungen noch nach einigen Tagen zu stornieren. Dann wird der Beamte konkret: „Beim Online-Kauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash nutzen“, mahnt er an. Die weiteren Tipps der Polizei:
•Während der Abwesenheit das Haus oder die Wohnung nicht unbewohnt erscheinen lassen. Nachbarn könnten regelmäßig den Briefkasten leeren. Auf dem Anrufbeantworter oder in den sozialen Netzwerken keine entsprechenden Nachrichten hinterlassen.
•Wichtige Unterlagen (Pass, Flugticket, Kreditkarte, Impfausweis) sollten vor Reiseantritt kopiert und die Originaldokumente an separater Stelle im Gepäck aufbewahrt werden. Um Zahlungskarten bei einem Diebstahl sofort sperren zu können, hilft die Sperrnotrufnummer 116116. Sie sollte notiert oder im Mobiltelefon gespeichert sein. Nach der Sperrung ist das kontoführende Geldinstitut zu informieren.
Damit eine Debitkarte auch für das elektronische Lastschriftverfahren (SEPA Lastschrift) gesperrt werden kann, für das nur eine Unterschrift benötigt wird, muss der Kartenbesitzer den Verlust der Polizei melden. Nur diese kann eine sogenannte freiwillige KUNO-Sperrung bei den Handelsunternehmen veranlassen.
•Fremde Währungen grundsätzlich nur in Geldinstituten, nie auf der Straße eintauschen. Dort könnten Kriminelle das Geld an sich reißen oder einem Falschgeld unterjubeln.
•Fahrscheine für Ausflugsfahrten oder Eintrittskarten für Veranstaltungen sollten nur im Hotel oder bei offiziellen Verkaufsstellen gekauft werden, nicht bei „fliegenden Händlern“ auf der Straße.
•Nur so viel Bargeld, Zahlungskarten oder Ausweise mitnehmen wie nötig. Sie sollten am Körper getragen werden. Da bieten sich verschließbare Innentaschen der Kleidung an, ein Brustbeutel oder eine Gürteltasche. Beim Bezahlen ist die Kreditkarte im Auge zu behalten. Die persönliche Identifikationsnummer (PIN) sollte nicht in der Geldbörse landen, sondern auswendig gelernt werden.
•Wertgegenstände und Gepäck nie unbeaufsichtigt lassen. Vorsicht ist bei größeren Menschenansammlungen geboten, etwa im Gedränge an Bahnhöfen, Flughäfen oder in der Nähe von Sehenswürdigkeiten. Diese sind bei Taschendieben sehr beliebt.
•Für die Handtasche gilt: Immer am Schulterriemen tragen und auf der zur Straße abgewandten Seite unter den Arm klemmen, damit vorbeifahrende Rad- oder Mopedfahrer sie nicht entreißen können.
•Auto, Wohnwagen, Hotelzimmer oder Ferienwohnung sollten immer abgeschlossen werden, auch bei einem kurzen Weggang. Geld und andere Wertsachen nie offen herumliegen lassen.
•Vor Taxifahrten, Ausflügen, Fremdenführungen oder anderen Dienstleistungen einen verbindlichen Preis vereinbaren.