Rosenheim/Traunstein – Hohe Renditen, steuerliche Vorteile: Schiffsfonds waren früher ein beliebtes Anlagemodell. Dann kam die Finanzkrise 2008 – und viele Millionen versanken im grauen Meer der großen Finanzmärkte. Doch Anleger können sich ihr Geld zurückholen. Jetzt gab das Landgericht Traunstein erneut einem Anleger recht, der 2008 mit einem Schiffsfonds baden gegangen war. Elf Jahre nach dem Reinfall muss die Bank nun zahlen – rund 23500 Euro samt Zinsen.
Der Kläger, ein 59-jähriger Landwirt aus dem Berchtesgadener Land, erhält nun das eingesetzte Geld – rund 21000 Euro – komplett zurück, samt Zinsen sowie Anwalts- und Gerichtskosten.
Rosenheimer Anwalt als Vertreter
Vertreten wurde er vom Rosenheimer Rechtsanwalt Dr. Jürgen Klass, der bereits zahlreiche Prozesse für geprellte Anleger gewonnen hat. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht betonte im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen: „Das Urteil festigt erneut die Position von Zeichnern geschlossener Fonds, die ihre Beteiligung über eine Bank erworben haben.“
Das Landgericht hat das Geldinstitut aus dem Kreis Berchtesgadener Land zu Schadensersatz und Rückabwicklung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds „MS Spica“ verurteilt. Als Hauptgrund wird die unterbliebene Provisionsaufklärung bei Zeichnung des Schiffsfonds 2008 angeführt. Rechtskraft hat das Urteil allerdings noch nicht.
Die Bank hat nach Überzeugung des Gerichts gegen ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verstoßen, da sie weder durch den Kundenbetreuer noch durch rechtzeitige Übergabe des Beteiligungsprospekts über die konkrete Höhe der bezogenen Rückvergütung – in diesem Fall bis zu zwölf Prozent – informiert hat. Wenn eine Bank hinter dem Rücken des Anlegers heimlich Provisionen kassiere, dann müsse sie darüber ungefragt aufklären.
Der Landwirt beteuerte in Traunstein, er habe die Anlage in den Schiffsfonds als Altersvorsorge nutzen und keine Risiken eingehen wollen. Über die Totalverlustgefahr habe ihn niemand aufgeklärt, den Emissionsprospekt habe ihm der Berater erst am Zeichnungstermin in die Hand gedrückt.
Der Berater hielt in der Verhandlung dagegen, es sei eben nicht um eine Altersvorsorge gegangen. Der Landwirt habe über Erfahrung mit spekulativen Anlageformen verfügt und auch beim Spica-Fonds ein Risiko bewusst in Kauf genommen.
Zudem sei dem 59-Jährigen reiner Wein eingeschenkt worden: Der mögliche Totalausfall, das Risiko der Rückzahlungen erhaltener Ausschüttungen, die Weichkosten – dem Anleger sei nichts verschwiegen worden. Darüber hinaus seien die Ansprüche des Klägers verjährt.
Das sah das Gericht aber anders – wie schon zuvor im Januar 2018. Damals hatte das Traunsteiner Landgericht in einem ähnlichen Fall ein vergleichbares Urteil gefällt: Eine Rosenheimer Bank musste 31500 Euro an eine Anlegerin zurückzahlen, die ebenfalls mit der MS „Spica“ Schifffahrtsgesellschaft einen Reinfall erlebt hatte.
Kein Kapital
aus der Anlage
Auch sie hatte den Vertrag 2008 unterzeichnet. Wegen des frühzeitig schlechten Verlaufs erhielt die Klägerin zu keinem Zeitpunkt Ausschüttungen oder Kapital aus der Anlage.
Der Richter war der Auffassung, dass die Klägerin nicht ordnungsgemäß über die an die Bank geflossenen Rückvergütungen aufgeklärt worden war. Das Urteil stützte sich unter anderem auf die Aussage des Bankberaters, der – fürs Gericht unstreitig – nicht über die Provisionshöhe von zehn Prozent aufgeklärt hatte.
Die Klägerin galt als in Finanzsachen völlig unerfahrene Anlegerin. Dass die Bank hohe Rückvergütungen erhielt und sich damit möglicherweise in einem Interessenkonflikt befand, sei ihr nicht klar gewesen. Die Rückvergütungen an Banken seien häufig verschwiegen worden, so Dr. Klass.
Berater hatten Schiffsfonds lange als konservative Anlagen eingestuft und sie deshalb häufig auch an Privatanleger vermittelt, die kein Interesse an einer spekulativen Investition hatten. Doch als 2008 der Markt zusammenbrach und auch die Schifffahrt in eine Krise stürzte, traf es die Anleger als Erste: Ihr Geld war weg.