Späte Sühne für sexuelle Übergriffe

von Redaktion

Bad Aiblinger (68) vergeht sich an Stiefenkelin – Bewährungsstrafe und Therapie

Bad Aibling – Für sexuelle Übergriffe gegenüber seiner Stiefenkelin Anfang der 2000er-Jahre musste sich jetzt ein heute 68-jähriger Mann aus Bad Aibling vor dem Schöffengericht Rosenheim verantworten. Der Mann hatte seine Vergehen zwar 2010 schon der Familie gegenüber eingestanden und daraufhin eine Therapie gemacht. Die psychischen Folgen, die das heute 25-jährige Opfer aber immer noch verfolgen, sorgten nun dafür, dass sich der Rentner vor Gericht verantworten musste.

In den Jahren 2002 bis 2005 hatte der heute 68-jährige Rentner aus Bad Aibling seine damals zu Beginn der Übergriffe achtjährige Stiefenkelin mehrfach unsittlich berührt und sich mit deren Hand am eigenen Geschlechtsteil erregt.

Im Jahre 2010 wurde der Angeklagte, nachdem sich die heute 25-jährige Theologiestudentin ihrem damaligen Freund offenbarte, von seiner Familie mit diesem Vorwurf konfrontiert. Der Mann gab vor den Angehörigen seine Schuld zu und trat eine Therapie mit insgesamt 28 Sitzungen an.

Für die junge Frau hatten die Übergriffe jedoch scheinbar schwerwiegende Folgen: Als Studentin unternahm sie nach eigenen Angaben mehrere Suizidversuche. Nach Rücksprache mit der Frauen- und Mädchenhilfe nahm sie Kontakt mit einer Rechtsanwältin auf. Diese motivierte sie schließlich dazu, Anzeige zu erstatten. Mit zunehmendem Erwachsenwerden, so berichtete die junge Frau, sei ihr die Erkenntnis über die Ursachen ihrer psychischen Probleme gekommen.

Opfer fordert Schmerzensgeld

Die Vertreterin der Nebenklage, Rechtsanwältin Manuela Denneborg, regte an, innerhalb der Verhandlung einen Vergleich zwischen ihrer Mandantin und dem Angeklagten zu schließen. Dazu forderte sie ein Schmerzensgeld von 15000 Euro. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, wies dies zurück und erklärte, ein zivilrechtliches Verfahren sei hier der angemessene Rahmen.

Der Angeklagte, der bislang strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten war, erklärte sich vor Gericht dazu bereit, auch in Zukunft Therapiesitzungen wahrzunehmen. Der forensische Gutachter, Psychiater Rainer Gerth vom Inn-Salzach-Klinikum, erklärte, dass solche temporäre Verhaltensweisen nicht zwingend aus einer echten pädophilen Veranlagung kommen müssten. Andererseits gäbe es keinerlei Hinweise darauf, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig gewesen sei.

Er habe wohl sexuelle Defizite auf diese Weise kompensieren wollen. Solches, von gesellschaftlicher Norm abweichendes Verhalten sei nicht zwingend dauerhaft und durchaus therapierbar.

Der Staatsanwalt bestätigte, dass der Angeklagte tatsächlich bereits frühzeitig umfassend geständig gewesen sei und dass die Übergriffe sehr lange zurücklägen. Er hielt ihm auch zugute, dass es keinerlei andere Vergehen gegeben habe.

Gefängnisstrafe beantragt

Andererseits wögen die Spätfolgen seiner Vergehen schwer. Deshalb beantragte er eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren, die aber – angesichts der Umstände – zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Zudem beantragte er, dass sich der Angeklagte weiterhin einer Therapie unterziehen solle, „solange diese notwendig ist“. Die Vertreterin der Nebenklage verwies nochmals auf die erheblichen Spätfolgen bei ihrer Mandantin und forderte eine Geldauflage.

Rechtsanwalt Baumgärtl verwies auf das Geständnis vor fast zehn Jahren gegenüber der Familie und die dadurch „deutlich erkennbare Reue“ des Angeklagten. Baumgärtl unterstrich die „zweifellos günstige Sozialprognose“ für seinen Mandanten. Er stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu und kündigte an, dass sein Mandant der Frau vorab 1000 Euro als Schmerzensgeld überweisen werde.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler entsprach den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, erlegte dem Angeklagten aber zudem als Bewährungsauflage ein Schmerzensgeld von 3000 Euro auf. Des Weiteren habe er sich einer Therapie zu unterziehen, solange sein Therapeut dies für notwendig halte.

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