Klage gegen „Tötungsprozess“

von Redaktion

Ehepaar aus Siegsdorf will vor Gericht Jagd unterbinden lassen

Siegsdorf – Dietbert Mönch und seine Frau Brigitte wohnen eigentlich in einem Außenbereich von Siegsdorf, wo idyllische Ruhe herrscht. Dennoch schrecken sie oft nachts auf und können nicht mehr schlafen. Der Grund ist die Jagd. „Sie erschießen die Tiere praktisch vor unserer Haustür“, sagt der 68-jährige Diplom-Ingenieur vor dem Verwaltungsgericht München, „wir müssen den Tötungsprozess miterleben.“ Durch die Art, wie dort gejagt werde, sei das Paar „psychisch arg belastet“.

Deshalb möchte das Ehepaar Mönch, dass auf seinen gut vier Hektar großen Grundstücken nicht mehr gejagt wird. „Jagdrechtliche Befriedung“ heißt das in der Amtssprache. Grundsätzlich gilt zwar: Wer in Deutschland Grund und Boden besitzt, muss dulden, dass auf diesem Land Jäger aktiv sind – wenn es sich nicht gerade um einen eingezäunten Garten handelt. Sie müssen auch dulden, dass Wild geschossen wird. Doch durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2012 hat sich die Lage geändert: Demnach können Eigentümer die Jagd auf ihren Grundstücken verbieten lassen, wenn sie diese aus ethischen Gründen ablehnen.

Doch ganz einfach ist das nicht, man muss seine Haltung detailliert darlegen. Das zeigt der Fall des Siegsdorfer Ehepaars. Dietbert Mönch schrieb 2014 an die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Traunstein, dass er auf seinen Flächen keine Jagd mehr duldet. Als ihm das Amt die entsprechenden Formulare schickte, trug er ein: „Ich lehne die Jagd aus ethischen Gründen ab.“ Das reichte der Behörde nicht. Mönch schaltete einen Anwalt ein, ein Verwaltungsverfahren kam in Gang. Die angehörten Stellen sprachen sich gegen eine Befriedung aus.

Die Jagdgenossenschaft schrieb, dass man den Abschussplan eh schon erhöht habe; dennoch gebe es hohe Wildschäden. Auch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sprach von einer hohen Verbissbelastung – und wollte einer Befriedung nur zustimmen, wenn es dafür zweimal im Jahr eine Drückjagd gebe. Am Ende lehnte die Jagdbehörde Mönchs Antrag ab.

Doch der zog vor das Verwaltungsgericht München. Dort legte er gestern nun ausführlich seine Gründe dar. „Wir wollen Frieden und keinen Jagdplatz“, sagt Mönch. Er sei grundsätzlich gegen das Töten von Wildtieren, insbesondere auf dem eigenen Grundstück. „Ich sehe dafür auch keine Rechtfertigung.“ Seit 50 Jahren würden er und seine Frau Haustiere halten, allesamt aus Tierheimen oder Tierschutzeinrichtungen. „Wir haben eine sehr intensive Beziehung zu Tieren.“ Er konnte auch mit Rechnungen belegen, wie viel Geld sie für die medizinische Behandlung ihrer Tiere und die Unterstützung von Tiervereinen ausgeben.

Schüsse rauben

ihnen den Schlaf

„Wir wissen, wie es Tieren ergeht, wenn sie Schmerzen erleiden“, sagt Mönch. Deshalb würde ihnen das nächtliche Jagen den Schlaf rauben. Sieben bis neun Schüsse höre er oft in kurzer Folge. Das heiße, das Tier versuche verletzt zu entkommen und werde erst dann erlöst. „Das erleben wir hautnah mit. Eine unerträgliche Situation.“

Um die Situation zu verbessern, soll nun auch die Jägerseite zu dem Verfahren beigeladen werden. Dann will man sich in einer Mediation gemeinsam an einen Tisch setzen. Der Prozess vor dem Verwaltungsgericht dauert an.

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