Bierflasche am Tatort überführt Dieb

von Redaktion

Der Fall liegt fast vier Jahre zurück. Vermutlich mehrere Täter stehlen in Prien die Außenmotore zweier Boote. Sie begehen dabei einen Fehler: Bierflaschen am Tatort tragen DNA-Spuren eines polizeibekannten Mannes. Nun hat er dafür eine Haftstrafe bekommen.

Prien – Im August 2015 machte ein Berufsfischer, als er vom morgendlichen Fischfang in seinen Priener Hafen zurückkam, eine unerfreuliche Entdeckung: Diebe hatten nicht nur vom Genossenschaftsboot, mit dessen Hilfe nachgezüchtete Fischbrut ausgesetzt wurde, den Außenbordmotor gestohlen. Auch vom Boot eines Wasserschaden-Sachverständigen war ein hochwertiger Mercury-Außenbord-Motor abmontiert und entwendet worden.

Gewaltsam hatten die Diebe – schon wegen des erheblichen Gewichtes mussten es mehrere gewesen sein – die Motoren von den Booten abmontiert und mitgenommen.

DNA-Spuren nahe des Tatortes weisen auf einen 50-Jährigen hin

Bei der Untersuchung des Tatortes fielen den Priener Polizeibeamten zwei frisch geleerte Plastik-Bierflaschen eines Discounters in die Hände. Wegen des zeitlichen Zusammenhanges war es naheliegend, dass der oder die Diebe damit ihren nächtlichen Durst gelöscht hatten.

Die kriminaltechnische Untersuchung ergab tatsächlich, dass sich auf einer der Flaschen eine verifizierbare DNA-Spur befand. Und mehr noch, diese DNA-Spur war nicht nur in Frankreich gesichert worden, wo sich ebenfalls im Jahr 2008 Bootsmotordiebe zu schaffen gemacht hatten.

Auch im thüringischen Rudolstadt war diese DNS-Spur registriert worden. Sie gehört zu einem polnischen Staatsbürger, der wegen versuchtem Diebstahl eines Bootsmotors am Bleilochstausee verurteilt worden ist.

Selbstverständlich wurde der so ermittelte Mann dann im Jahr 2016 wegen der beiden Diebstähle am Chiemsee zur Fahndung ausgeschrieben. Es handelt sich um einen 50-jährigen Mechaniker. Auch in Norwegen war der Mann schon als Straftäter in Erscheinung getreten. Im Februar des Jahres 2019 konnte die deutsche Polizei in Bad Bentheim (Niedersachsen) schließlich seiner habhaft werden.

Vor dem Schöffengericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richter Christian Merkel verweigerte der Angeklagte allerdings jegliche Aussage. Was dem 50-Jährigen allerdings nicht viel nützte.

Gericht zweifelt nicht an der Tatbeteiligung des Beschuldigten

Die Staatsanwältin hob hervor, dass eine solche Vielzahl von Indizien sich zu einem schlüssigen Beweis verdichten würden. Ein Zusammentreffen derart vieler Umstände machten es unmöglich an „Zufälle“ zu glauben.

Zumal der Angeklagte sich zur Tatzeit noch unter offener Bewährung aus dem Urteil in Rudolstadt befunden habe. Sie beantragte vor dem Rosenheimer Gericht, eine Strafe wegen schwerem Bandendiebstahls von drei Jahren Haft gegen den 50-Jährigen auszusprechen.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Botor, verwies darauf, dass sich die Beweislage letztlich auf die DNA-Spur auf der Bierflasche beschränken würde, deren Zustandekommen durchaus Zweifel aufkommen ließen. Er beantragte Freispruch, hilfsweise sei zumindest die Existenz einer Bande unbewiesen und dann lediglich der Diebstahl zu bestrafen.

Das Rosenheimer Schöffengericht hatte jedoch keinerlei Zweifel an der Tatbeteiligung des Angeklagten. Allerdings sei tatsächlich eine, im juristischen Sinne existierende Bande unbewiesen. Der Pole wurde zu einer Strafhaft von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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