Traunstein – Ein 58 Jahre alter Zahnarzt aus dem südlichen Landkreis Traunstein begrabschte in seiner Praxis eine erst 15 Jahre alte Auszubildende, eine Angestellte und eine Patientin. Das Jugendschutzgericht am Amtsgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Sandra Sauer verhängte gestern wegen 28-fachen Missbrauchs, davon in sieben Fällen an einer Schutzbefohlenen, eine Freiheitsstrafe von elf Monaten, unter Auflagen ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung.
Ausnutzung eines Arbeitsverhältnisses
Dem Angeklagten lag sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Arbeitsverhältnisses sowie von Schutzbefohlenen zur Last. Nach einem Rechtsgespräch zur Höhe der Strafe im Gegenzug für ein Geständnis räumte der 58-Jährige den kompletten Sachverhalt ein. Deshalb mussten die Opfer nicht mehr zum Hergang der Taten aussagen.
Der erste Anklagekomplex galt dem Missbrauch einer inzwischen 33-jährigen Patientin. Sie hatte den Zahnmediziner im April 2014 wegen Schmerzen an Nacken und Oberkörper aufgesucht. Abgeklärt werden sollte, ob die Beschwerden durch Kieferprobleme verursacht worden sein könnten.
Der Zahnarzt gab vor, eine entsprechende Fortbildung absolviert zu haben. Dann berührte und betastete er die Frau in eindeutiger Manier unter der Kleidung. Die Patientin war nicht in der Lage, sich dagegen zu wehren. Im Zeugenstand, den Tränen nahe, begründete sie gestern, warum sie den Missbrauch erst spät angezeigt hat: „Er hat mich so eingeschüchtert. Alles war mir wahnsinnig unangenehm und äußerst schwierig für mich.“
Die 33-Jährige erklärte weiter, sie habe eine frühere Entschuldigung des Angeklagten nicht angenommen und werde es auch jetzt nicht tun. Auch ein Schmerzensgeld werde sie nicht akzeptieren: „Er soll das Geld für Missbrauchsopfer spenden.“
An seiner Angestellten, mittlerweile 25 Jahre alt, beging der Zahnarzt ab Ende 2016 etwa neun Monate lang insgesamt 20-mal sexuelle Handlungen in den Praxisräumen. Als Vorwand nutzte er Verspannungen seiner Mitarbeiterin im Rückenbereich, die er angeblich untersuchen wollte. Diese Zeugin schilderte, sie fühle sich bis heute beeinträchtigt, entwickle Ängste, auch, wenn ihr im Beruf ein Mann zu nahe komme. Sie habe „kein Vertrauen mehr“. Die 25-Jährige lehnte ein Schmerzensgeld ab und hörte sich zwar die Entschuldigung des früheren Arbeitgebers an, äußerte sich jedoch nicht weiter dazu.
Jüngstens Opfer offenbart sich Freund
Angst, wenn sie allein mit einem Mann an ihrer Arbeitsstelle ist, hat auch noch die mit aktuell 17 Jahren jüngste Geschädigte, die zunächst Patientin, dann ab Herbst 2017 Lehrling beim Angeklagten war. Die Missbrauchsfälle kamen ans Licht, nachdem sich die Jugendliche ihrem Freund offenbart hatte und Strafanzeige stellte.
Die damals 15-Jährige fand mitten im ersten Lehrjahr glücklicherweise einen neuen Ausbildungsplatz. Ihre Mutter zur Seite, erklärte die junge Frau gestern, sie nehme das offerierte Schmerzensgeld von 5000 Euro an – unter der Auflage zum Beispiel, dass der Zahnarzt keine Azubis mehr ausbilden dürfe.
Bei den Schülern der Krankenpflegeschule Traunstein auf den Zuhörerplätzen stieß der Prozess auf großes Interesse. Amtsrichter Thomas Häusler aus Laufen, der die Klasse 18b als ehrenamtlicher Dozent an der Schule begleitete, erklärte Ablauf und rechtliche Fragen.
Staatsanwältin Pia Moulas forderte gestern eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Der 58-jährige Zahnarzt solle – neben dem Schmerzensgeld an die 17-Jährige – 2500 Euro Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Außerdem solle ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt werden. In dieser Zeit dürfe der 58-Jährige keine Heilbehandlungen durchführen und keine Zahnschienen anpassen.
Verteidiger Andreas Leicher aus Rosenheim schloss sich weitgehend an, plädierte lediglich auf drei Monate weniger Freiheitsstrafe, aber bei gleichen Auflagen. Im „letzten Wort“ beteuerte der 58-Jährige, er sei von dem Verfahren „beeindruckt“. Er habe seine Praxis bereits entsprechend umorganisiert.
Im Urteil unterstrich Richterin Sandra Sauer, positiv wiege das Geständnis des Angeklagten. Es habe den Frauen eine nochmalige Vernehmung erspart. Alle drei litten aber noch immer unter dem Geschehen. Dass sich Derartiges nicht wieder ereignen könne – dafür sorge das Berufsverbot, führte die Vorsitzende aus. Fünf Jahre lang dürfe der 58-Jährige keine Diagnostik, Heilbehandlung und Anpassung von bestimmten Zahnschienen betreiben, beschränkt auf weibliche Patienten.
5000 Euro fürs Diakonische Werk
Unter den weiteren Auflagen war neben dem Schmerzensgeld für die Jugendliche die Zahlung von 5000 Euro an das Diakonische Werk Rosenheim, Fachstelle Häusliche Gewalt. Sandra Sauer begründete den höheren Betrag mit dem Verzicht von zwei der Geschädigten auf ein Schmerzensgeld. Der Betrag solle anderen Opfern zukommen.