Kolbermoor – Die einen wundern sich, andere amüsieren sich, wieder andere nervt es: Schon seit Monaten wird ein Rechtsstreit um eine fristlose Kündigung nicht nur am Arbeitsgericht in Rosenheim ausgetragen, sondern auch an der viel befahrenen Staatsstraße in Kolbermoor.
Dort steht ein Anhänger mit Plakaten, die – je nach Stand des Verfahrens – von der betroffenen Mitarbeiterin und deren Lebensgefährten (beide wohnen in Kolbermoor) laufend mit neuen Texten und Parolen versehen werden. „Klassenkampf am Straßenrand“ hatte unsere Zeitung einmal getitelt.
Jetzt ist die Entscheidung gefallen: Das Arbeitsgericht hat auch die zweite fristlose Entlassung als unwirksam eingestuft. Damit muss die Firma Frischpack in Tuntenhausen die langjährige Maschinenführerin, die zeitweise auch stellvertretende Betriebsratsvorsitzende war, mit sofortiger Wirkung erneut einstellen.
Horst Luchtefeld, Geschäftsführer Operations bei Frischpack, erklärte nach der Verhandlung: „Selbstverständlich akzeptieren wir diese Entscheidung. Wir bedauern, dass eine zweite Kündigung für Frau Anzill überhaupt notwendig wurde.“ Kündigungsgrund sei „vorsätzliche Beihilfe zum Hausfriedensbruch“ gewesen. Das sei ein empfindlicher Eingriff in die Integrität des Unternehmens gewesen. Weil der Käseverpacker aber mit Mitarbeitern vertrauensvoll zusammenarbeiten wolle, werde man sich mit dem Rechtsbeistand beraten, „ob wir weitere Maßnahmen ergreifen“.
Erste Konsequenz: die nächste Kündigung – diesmal nicht fristlos, sondern fristgerecht zum 31. Januar. Die Maschinenführerin hatte wiederholt öffentlich Kritik an der Firma geübt. Es handele sich um eine politische Entlassung, man wolle eine unbequeme Mitarbeiterin loswerden, sagt sie. ls