Traunstein/Obing – Ein Landwirt aus der Gemeinde Obing lieferte ein schwer verletztes Schwein in einen Schlachthof in Landshut ein. Eine Tierärztin erkannte bei der Lebendbeschau schwere Verletzungen, die offensichtlich schon mehrere Wochen alt waren. Der Bauer wollte einen Strafbefehl des Amtsgerichts Traunstein wegen Tiermisshandlung nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. In der Verhandlung des Amtsgerichts sah Richter Wolfgang Ott die Feststellungen aus dem Strafbefehl durch die Beweisaufnahme bestätigt und verhängte eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 45 Euro, also insgesamt 1800 Euro.
Blutungen im Beckenbereich
Das Tier wurde am 28. August 2018 in den Schlachthof gebracht. Blutungen im Beckenbereich brachten die Veterinärin auf die Vermutung, die hinteren Gliedmaßen könnten gebrochen sein. Das bestätigte die anschließende genauere Untersuchung.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellte beidseitige ältere Oberschenkelfrakturen mit bereits erfolgter Kallusbildung fest. Das bedeutete: Die Brüche mussten mindestens einige Wochen vor dem Tod des Schweins entstanden sein.
Im Strafbefehl vom Januar 2019 hieß es, das Krankheitsbild sei schon unmittelbar nach den Frakturen „äußerlich deutlich erkennbar gewesen“. Das Tier habe nicht aufstehen können, habe beidseitig gelahmt, sei nur mit Mühe und auf den Vorderbeinen zum Fressen gelangt.
Schmerzen billigend in Kauf genommen
Dass das Tier krank war und einer Behandlung bedurft hätte, sei für den Landwirt erkennbar gewesen. Durch sein Untätigbleiben habe der Angeklagte dem Schwein über Wochen hinweg erhebliche Schmerzen zugefügt beziehungsweise dies zumindest billigend in Kauf genommen.