Gewehr zu Recht abgenommen

Das Gericht hat entschieden:  Das Landratsamt Traunstein hat dem ehemaligen Biathleten Andreas Stitzl – hier bei einem Wettkampf im Jahr 2000 – zu Recht sein Gewehr abgenommen. Foto dpa

Das Gericht hat entschieden: Das Landratsamt Traunstein hat dem ehemaligen Biathleten Andreas Stitzl – hier bei einem Wettkampf im Jahr 2000 – zu Recht sein Gewehr abgenommen. Foto dpa

Ex-Biathlet Stitzl scheitert mit Klage

München/Bergen – Die Behörden haben dem ehemaligen Assistenztrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, sein Gewehr zu Recht abgenommen. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden.

Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Kläger durch diverse Schreiben im

Samstag, 22. August 2026

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