Gewehr zu Recht abgenommen

von Redaktion

Ex-Biathlet Stitzl scheitert mit Klage

München/Bergen – Die Behörden haben dem ehemaligen Assistenztrainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, sein Gewehr zu Recht abgenommen. Das hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag entschieden.

Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der sogenannten Reichsbürgerbewegung oder deren Ideologie nahezustehen. „Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen“, teilte das Gericht mit.

Stitzl hatte gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte geklagt und sein Biathlon-Gewehr zurückgefordert. Im Prozess hatte er sich am Mittwoch vehement von der „Reichsbürger“-Ideologie distanziert (wir berichteten). Diese Distanzierung könne aber erst eine Rolle spielen, wenn über eine neue Waffenerlaubnis entschieden werde, urteilte das Gericht.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann begrüßte das Urteil gegen Stitzl: „Das Urteil zeigt klar, dass Waffen nicht in die Hände von Leuten gehören, die in Verdacht stehen, den Staat, seine Werte und seine Rechtsordnung abzulehnen. Die Behörden haben nachweislich sauber und höchst korrekt gearbeitet.“dpa

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