Das Bundeskabinett hat eine Impfpflicht gegen Masern beschlossen. Stimmt auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf zu, dann sollen ab März 2020 nur noch Kinder in den Kindergarten oder die Kinderkrippe gehen dürfen, die gegen Masern geimpft sind. Bei Verstößen drohen Eltern Bußgelder in einer Höhe von bis zu 2500 Euro. Auch für das Personal der Betreuungseinrichtungen sowie für Tagesmütter soll die Impfplicht gelten. Wer bereits in einer Einrichtung betreut wird, muss laut Gesetzesvorlage die Impfung bis 31. Juli 2021 nachweisen. Gegenüber den OVB-Heimatzeitungen haben sich Bürger aus der Region zum Gesetzentwurf geäußert. Tanja Hertl