Klage zurückgewiesen

von Redaktion

Stilllegungsbescheid für Altstadtbahn hat weiter Bestand

Wasserburg – Herber Rückschlag für das Konsortium, das die Wasserburger Altstadtbahn wiederbeleben möchte: Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klage gegen den Stilllegungsbescheid des Freistaates zurückgewiesen. Doch es gibt noch eine Chance: die nächste Instanz. Die Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen zugestellt, dann gibt es eine Frist von einem Monat, um die Revision zu beantragen. Geht es in die Revision, entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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