Rosenheim – Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte jetzt einen Rosenheimer (26) wegen Rauschgifthandels in vier Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Für die Dauer des Aufenthalts in einer Entzugsklinik wird die Strafe zurückgestellt. Der Wertersatz von 2100 Euro wird eingezogen.
„Mit Ihren Vorahndungen ist es schwierig, auf einen grünen Zweig zu kommen. Wenn Sie sich künftig nicht von Betäubungsmitteln fernhalten, werden Sie den Rest Ihres Lebens zeitweise im Gefängnis verbringen.“ Richter Christian Merkel fand deutliche Worte in seiner Urteilsbegründung. Die Suchtproblematik im Hintergrund erfülle laut medizinischem Gutachten zwar nicht die Voraussetzungen für die Einweisung in eine Entziehungsanstalt. Der Angeklagte brauche aber ein drogenfreies Leben, um seine Zukunft in neutrale Bahnen lenken zu können.
Mit der Zurückstellung solle ihm die Therapie und die Chance auf ein Leben ohne Drogen nicht verbaut werden, so die Ausführungen des Richters. Falls die stationäre Behandlung erfolgreich verläuft, kann das letzte Drittel der Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Für den 26-Jährigen, der sich vor Gericht einsichtig und therapiewillig zeigte, steht aber zunächst ein Gefängnisaufenthalt an, weil eine 2017 verhängte Bewährungsstrafe wohl widerrufen wird. „Ich habe aus meinen Fehlern gelernt und werde die Strafe absitzen“, betonte der Angeklagte.
Tatvorwürfe eingeräumt
Nach einer Verständigung, die ihm im Falle eines Geständnisses einen Strafrahmen von zwei bis zweieinhalb Jahren und die Zurückstellung des Vollzugs im Falle einer stationären Therapie in Aussicht stellte, räumte der Rosenheimer im Wesentlichen die Tatvorwürfe der Anklageschrift ein und ersparte dem Gericht damit ein aufwendiges Beweisverfahren.
Im Rahmen anderer Ermittlungsverfahren war die Polizei dem 26-Jährigen auf die Spur gekommen. Demnach kaufte er im Juli und August 2018 von einem anderweitig Verfolgten 500 Gramm Marihuana für 1700 Euro und insgesamt 90 Gramm Kokain für 5000 Euro zum Verkauf und auch zum Eigenkonsum. Das Marihuana verkaufte er für 2100 Euro an einen Kolbermoorer. Von der Verfolgung des Erwerbs und Verkaufs von 100 Gramm Kokain und einem Kilogramm Marihuana – wie in der Anklageschrift ursprünglich angenommen – wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft aufgrund der Beweislage abgesehen.
Im Übrigen sah die Anklagevertretung die Tatvorwürfe weitgehend erwiesen und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten sowie die Einziehung des Handys und des Wertersatzes von 2100 Euro. Zu Lasten des Angeklagten wurde die Tatbegehung unter offener Bewährung gewertet.
Verteidiger Dirk Asche plädierte für ein Strafmaß von einem Jahr und neun Monaten. Sein Mandant habe bereits bei der Polizei den Erwerb von 500 Gramm Marihuana gestanden und mit dem Verkauf nicht reich werden wollen, sondern damit seinen Eigenkonsum finanziert. Ein Haargutachten belegte den Kokaingebrauch über einen längeren Zeitraum und in größerer Menge.
„Es war idiotisch“, sagte der Angeklagte. Durch den Tod der Mutter, Wettschulden und größerer finanzieller Probleme sei er in einen Teufelskreis geraten. Um alles zu schaffen, habe er etwa ein Jahr lang Kokain genommen, um sich aufzuputschen. Das Marihuana sei ein Zufallsangebot gewesen, das er bereitwillig angenommen habe, um damit seine Sucht zu finanzieren. Seit Januar sitze er in Untersuchungshaft. Diese Erfahrung habe ihm die Augen geöffnet. Er habe sich an die Suchtberatung gewandt und gemeinsam mit Familie und Freunden wolle er sein Leben in den Griff bekommen.