Rosenheim/Traunstein – Mit Drogen aus Holland versorgten drei bulgarische Staatsangehörige Endkonsumenten im Herbst 2018 in Rosenheim. Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verhängte gegen die geständigen Angeklagten aus Rosenheim wegen verschiedener Delikte jetzt Freiheitsstrafen ohne Bewährung – drei Jahre für einen 42-Jährigen und zwei Jahre acht Monate für einen 35-Jährigen. Ein 37-Jähriger wurde lediglich wegen Beihilfetaten zu acht Monaten Haft verurteilt.
Wegen verschiedener Vorwürfe nach dem Betäubungsmittelgesetz mussten sich die 42, 35 und 37 Jahre alten Männer vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein verantworten. Stundenlange Rechtsgespräche zwischen dem Gericht, Staatsanwältin Carolin Schwegler sowie den fünf Verteidigern prägten den ersten Verhandlungstag. Als Ergebnis unterbreitete die Kammer Strafkorridore für die zwei Hauptangeklagten, ein Geständnis vorausgesetzt.
Dem 42-Jährigen wurde im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie drei Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt. Dem 35-Jährigen sagte das Gericht eine Strafe zwischen zweieinhalb Jahren und zwei Jahren samt neun Monaten zu. Über ihre Verteidiger ließen diese Männer danach alle Vorwürfe einräumen.
Dabei wurde herausgestellt, dass keine bandenmäßigen Absprachen getroffen wurden – wovon aber die Anklage ausgeht. Der 37-Jährige gab über seinen Anwalt lediglich zwei Teilvorwürfe, darunter den Besitz von Ecstasy-Tabletten, zu. Er äußerte sich ansonsten nicht weiter zum Inhalt der Anklageschrift. Diese umfasst außerdem eine ganze Reihe von kleineren Einzelgeschäften, insbesondere des 42-jährigen mutmaßlichen Haupttäters.
Die drei Männer kannten sich von Kindesbeinen an in Bulgarien. Sie durchliefen dort eine ordentliche Schulausbildung, später lebten sie jeweils mehrere Jahre in Portugal und in den Niederlanden, bevor sie nach Rosenheim zogen. Die beiden Jüngeren hatten offensichtlich Drogenprobleme, in erster Linie durch Kokain.
Laut der Sachbearbeiterin bei der Kripo Rosenheim übernahm ihre Dienststelle das Verfahren von den Kollegen aus Niederbayern – nachdem Kokain sichergestellt worden war. Ein Mann aus Kolbermoor sei ins Visier geraten. Telefonüberwachungen hätten zu den jetzigen Angeklagten geführt. Schnell sei klar geworden, dass sie in wechselnder Konstellation nach Holland fahren, um neues Rauschgift zu besorgen.
Bei den Ermittlungen habe man sich auf die letzte Fahrt konzentriert. Auf der Rückfahrt sei der Pkw mit dem 42-Jährigen am Steuer nachmittags am 14. November 2018 auf der Autobahn A9 an der Rastanlage Nürnberg/Feucht West kontrolliert worden. Dabei hatte die Polizei 247,75 Gramm Kokaingemisch in dem Wagen.
Mehrere Wohnungen durchsucht
Kurze Zeit später durchsuchten die Beamten einer Zeugin zufolge zeitgleich mehrere Wohnungen. Die Angeklagten wanderten schließlich am 15. November 2018 in Untersuchungshaft.
Die Polizistin berichtete zudem über Details der Ermittlungen wie Genspuren und Fingerabdrücke aller drei Angeklagten an verschiedenen Gegenständen. Haargutachten hätten den jeweiligen Drogenkonsum nachgewiesen. Weiter habe man Handys ausgewertet. Daraus seien zum Beispiel Dealergeschäfte mit Endabnehmern ersichtlich. In einem Fall habe ein Foto eine komplette „Schuldnerliste“ gezeigt.
Letztlich verurteilte der Vorsitzende Richter Fuchs den 42-Jährigen zu einer Haftstrafe von drei Jahren, den 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Der 37-Jährige, der acht Monate Haft wegen Beiheilfetaten aufgebrummt bekam, hat seine Strafe bereits mit der Untersuchungshaft abgegolten. Für diesen Angeklagten hob die Kammer den Haftbefehl auf. Er wurde sofort auf freien Fuß gesetzt.
Das sichergestellte Bargeld wurde in dem Urteil der Zweiten Strafkammer nach dem Grundsatz „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“ eingezogen – insgesamt belief sich die Summe auf knapp 7000 Euro.