Brannenburg – Die Gerüchteküche im Inntal brodelt schon lang. Dort ist der Rektor der Dientzenhofer-Realschule Brannenburg seit Herbst 2018 freigestellt – ebenso wie ein Lehrer. Disziplinarverfahren laufen. Und nicht nur das: Jetzt landeten die beiden Männer auch vor dem Rosenheimer Amtsgericht. Der Vorwurf: Untreue und Betrug.
Dabei geht es um Geld aus EU-Fördermitteln für das „Comenius-Regio-Projekt“ – ein Schüleraustauschprogramm mit Ungarn, an dem sich die Brannenburger Realschule schon seit 2011 beteiligt. Schulleiter Marcus O. Hochmuth (52) hat sich als offizieller Beauftragter mächtig für das Projekt ins Zeug gelegt – mit Erfolg. Alles lief nach Wunsch, und so floss am Ende auch viel Geld aus dem EU-Topf: insgesamt 74000 Euro – eine Summe, die sogar um mehr als 5000 Euro über den veranschlagten Kosten lag.
Eigentlich eine feine Sache für die Schule, doch mit dem „Überschuss“ ging der Ärger erst richtig los. Denn Hochmuth war der Auffassung, die 5000 Euro stünden ihm und einem Kollegen (49) als Honorar zu. Immerhin habe sein Mandant rund 800 Arbeitsstunden in „Comenius-Regio“ investiert, betonte Hartmut Wächtler, Verteidiger des Schulleiters, im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen.
Tatkräftig unterstützt wurde Hochmuth dabei vom zweiten Angeklagten. Der 49-jährige Lehrer ließ sich angeblich von der zuständigen Mitarbeiterin in der Bonner Kultusministerkonferenz (KMK) per Telefon bestätigen, dass den beiden Brannenburger Pädagogen das EU-Geld tatsächlich zustehe.
Deren Vorgesetzter, Wilhelm Kürzeder, Ministerialbeauftragter für die Realschulen in Oberbayern-Ost, sah das in seinem Wasserburger Büro allerdings ganz anders. Kürzeder lehnte die nachträglich eingereichte Honorarforderung ab. Das übrig gebliebene Geld dürfe, wenn überhaupt, höchstens in „Sachaufwendungen“ für die Schule gesteckt werden, teilte er mit. Statt sich über den Vorgesetzten zu beschweren, der in ihren Augen gegen EU-Richtlinien handelte, wollten die Pädagogen aber mit einem billigen Trick an „ihre“ 5000 Euro kommen – und machten sich damit nach Auffassung der Staatsanwaltschaft strafbar.
Laut Anklage haben sie einen teuren Computer und eine wertvolle Kamera bestellt und nach der Lieferung umgehend wieder zurückgeschickt. Das Geld für die Retoure teilten sie auf, die beiden Rechnungen schickten sie dem Ministerialbeauftragten.
Doch Kürzeder gab sich damit nicht zufrieden und kündigte an, er wolle sich die teuren Anschaffungen bei einem seiner routinemäßigen Besuche zeigen lassen. Das brachte Rektor und Lehrer noch mehr in die Bredouille. Sie kauften für wenig Geld einen billigen Computer und eine 08/15-Kamera. Aber der Schwindel flog auf. Die Folge: sofortige Suspendierung und Einleitung des Strafverfahrens. Hinzu kam, dass eine Lehrerin ihren Rektor bei der Polizei wegen Beleidigung angezeigt hatte. Auch dies war Bestandteil des Verfahrens. Hochmuth räumte im Prozess ein, die Kollegin mit einem üblen Kraftausdruck beleidigt zu haben. Zu seiner Entschuldigung führte er an, er habe damals unter einem heftigen „Burnout“ gelitten.
Lehrerkollege mit „Kurzzeit-Gedächtnis“
Verblüffend war die Erklärung eines Lehrerkollegen, der im Zusammenhang mit der Beleidigung als Zeuge auszusagen hatte: „Ich habe inzwischen ein schwaches Kurzzeit-Gedächtnis, weiß deshalb das Wann und Warum nicht mehr so genau.“ Auf den Hinweis des Vorsitzenden Richters Christian Merkel, dass das wohl keine Frage des Kurzzeit-Gedächtnisses sein könne, denn die Beleidigungen lägen bereits zwei Jahre zurück, wusste der Pädagoge keine Antwort.
Rechtsanwalt Wächtler betonte vor Gericht, die Gelder hätten seinem Mandanten und dessen Kollegen nach den EU-Richtlinien sehr wohl zugestanden. Dies habe die zuständige Stelle bei der KMK in Bonn auch so bestätigt. Genau diese Stelle – so sagte der Ministerialbeauftragte als Zeuge aus – habe ihm jedoch in einem Telefonat versichert, dass eine weitere Honorarzahlung nicht in Frage käme. Deshalb habe er die Verwendung für Sachmittel angeordnet.
Wenn den Angeklagten diese Fördermittel tatsächlich zugestanden hätten, so argumentierte Wächtler, sei gar kein Schaden entstanden. Und dann handele es sich nicht um einen strafbaren Tatbestand. Überhaupt könne das öffentliche Verfahren nun auch dazu beitragen, die „wilden Gerüchte“ zu entkräften, die seit Monaten im Zusammenhang mit der Suspendierung der Pädagogen im Raum stehen.
Wie der Münchner Anwalt im Gespräch mit dem OVB andeutet, waren der Brannenburger Rektor und sein Vorgesetzter in Wasserburg schon vor der Honorarposse aneinandergeraten. „Die beiden waren sich nicht grün“, so Wächtler.
Die Ministerialbeauftragtenstelle in Wasserburg wollte dazu auf OVB-Anfrage keine Stellung nehmen. Der Leiter sei noch bis Ende August im Urlaub, hieß es am Mittwoch.
Der zweite Angeklagte aus dem Lehrerkollegium hat sein „Honorar“ bereits zurückgezahlt. Ihm sei bei dem Vorgang ohnehin nicht wohl gewesen, beteuerte er. Er habe sich lediglich an den Projekt- und Schulleiter gehalten.
Weder der Ministerialbeauftragte noch der Angeklagte hatten in der Verhandlung einen schriftlichen Beleg für ihre Behauptung. Um den rechtlichen Hintergrund aufzuklären, wird die zuständige KMK-Mitarbeiterin nach Rosenheim kommen müssen. Nächster Verhandlungstermin ist der 21. August, die Zeugin aus Bonn wird wohl am 11. September am Amtsgericht aussagen.
Auch Beamtenstatus steht auf dem Spiel
Das Kultusministerium wird den Ausgang des Prozesses genau verfolgen. Neben einem strafrechtlichen Schuldspruch steht für die Angeklagten im fortlaufenden Disziplinarverfahren auch der Beamtenstatus auf dem Spiel.