Qualvolle Reise im „fahrbaren Sarg“

von Redaktion

Schleuser vor dem Landgericht Traunstein zu Haftstrafen verurteilt

Traunstein/Bergen – In einem „fahrbaren Sarg“, wie es das Landgericht Traunstein formulierte, transportierten zwei Bulgaren, 58 und 51 Jahre alte Handwerker, bei fünf Schleuserfahrten jeweils drei Personen illegal in die Bundesrepublik Deutschland. In einem Pkw der Marke Fiat hatten Unbekannte in Rumänien ein Versteck im Bodenraum unterhalb der Sitzbank mit nur wenigen Luftlöchern eingebaut. Die Sechste Strafkammer mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verhängte gegen die geständigen Täter jetzt mehrjährige Haftstrafen.

Fahrzeug fuhr oft über die Grenze

Aufgefallen war das Fahrzeug sowohl in Ungarn als auch in Deutschland. Die Schleierfahnder der Polizeiinspektion Fahndung in Piding zogen den Fiat, der so häufig über die Grenzen fuhr, am 20. September 2018 auf der Autobahn A8 an der Raststätte Hochfelln-Nord bei Bergen aus dem Verkehr.

Bei der Überprüfung des Fahrzeugs dann die Überraschung: Sie entdeckten in dem nur 25 Zentimeter hohen, 180 Zentimeter langen und maximal 174 Zentimeter breiten Versteck unterhalb der Sitzband im hinteren Bereich des Gefährts drei Flüchtlinge, die eine qualvolle, ununterbrochene elfstündige Tortur hinter sich hatten.

Es gab nur wenige Luftlöcher in der aufwendig eingebauten Box, die die Polizeibeamten nach eigenen Angaben nur unter Anwendung von Gewalt hatten öffnen können. In dem Versteck bekamen die Flüchtlinge kaum Luft, litten unter Atemnot und Schmerzen.

Auf ihre Hilfeschreie hatten die beiden Schleuser nicht reagiert. Ursprünglich hatte es geheißen, die Fahrt würde nicht länger als zwei Stunden dauern. Die „Behältnisschleusung“, wie diese Transportart in Polizeikreisen genannt wird, endete für die beiden Bulgaren letztlich in Untersuchungshaft.

In der Verhandlung legten die Angeklagten dann ein Geständnis ab. Über Hinterleute wussten sie angeblich nichts. Sie behaupteten, der Pkw Fiat sei ihnen fix und fertig umgerüstet verkauft worden. Anweisungen für oder während der Fahrt wollten sie ausschließlich telefonisch von irgendwem erhalten haben. Als Schleuserlohn winkten pro Tour umgerechnet etwa 250 Euro – ungefähr so viel, wie sie zu Hause im ganzen Monat verdienten.

Die Bulgaren machten beim Motiv Geldnot und berufliche Schwierigkeiten geltend. Das Geständnis ersparte den drei Zeugen, die damals im September 2018 von der Polizei aus ihrer lebensgefährlichen Lage befreit werden konnten, die Aussage. Letztlich überlebten offenbar alle Geschleusten die Reise im „fahrbaren Sarg“ ohne Verletzungen. Das wurde auch aus den Angaben von einigen im südostbayerischen Raum aufgegriffenen Flüchtlingen bei der Polizei deutlich.

Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren der Bundespolizeiinspektion Freilassing folgte. Mehrere Beamte schilderten gestern die Einzelheiten. Die fünf Fahrten der Angeklagten von der Türkei nach Deutschland im Auftrag einer kriminellen Organisation ab Sommer 2018 liefen demnach immer nach dem gleichen Schema und zumeist per „Behältnisschleusung“ ab.

Flüchtlinge

zahlen 8500 Euro

Die beiden Angeklagten waren zuständig für die Etappe Timisoara in Rumänien bis nach Deutschland. Ihr Wagen wurde auf der Transportstrecke jeweils durch ein Begleitfahrzeug gesichert, mit dem man in telefonischer Verbindung stand. Die illegalen Flüchtlinge mussten im Voraus in der Türkei zahlen – in der Regel 8500 Euro pro Person.

Auf Anregung der Verteidiger führten die Prozessbeteiligten ein Rechtsgespräch. Die Kammer sagte dem 58-Jährigen bei Wiederholung des Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen drei Jahren neun Monaten und vier Jahren drei Monaten zu. Die Strafe für den 51-jährigen Landsmann sollte zwischen vier Jahren drei Monaten und vier Jahren neun Monaten liegen.

Staatsanwältin Barbara Miller schöpfte die Strafspanne im Plädoyer bis nach oben aus. Die Verteidiger – Hans-Jörg Schwarzer und Jürgen Tegtmeyer, beide aus Berchtesgaden – forderten Strafen am unteren Rand des Korridors.

Richter spricht

von „Schäbigkeit“

Die Sechste Strafkammer gelangte wegen vier vollendeter und einer versuchten Schleusung zu Haftstrafen von vier Jahren für den älteren Angeklagten und vier Jahren neun Monaten für den 51-Jährigen.

Der Vorsitzende Richter betonte, die Geständnisse seien erst in der Hauptverhandlung erfolgt. Das Vorgehen der Bulgaren sei „absolut unwürdig, menschenverachtend und eiskalt“ gewesen. Beim Stopp durch die Schleiderfahnder der Polizei hätten sie nichts getan, die Flüchtlinge aus der Kiste zu befreien, vielmehr jegliche Schuld geleugnet. Dr. Jürgen Zenkel wörtlich: „Das ist an Schäbigkeit nicht zu übertreffen. Es ist reines Glück, dass es nicht zu schlimmeren Folgen wie beispielsweise dem Tod von Menschen durch Ersticken gekommen ist.“

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