Tödlicher Streit zwischen Häftlingen

von Redaktion

30-jähriger Kroate stirbt nach Auseinandersetzung mit 48-Jährigem in der JVA Bernau

Bernau – Tödlicher Streit während des Hofgangs in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bernau: Ein 30-jähriger inhaftierter Kroate ist am Donnerstag nach einem Schlag eines Mithäftlings (48) aus Bulgarien zu Boden gegangen und gestorben. Was den Streit ausgelöst hat und welchen Verletzungen der 30-Jährige erlegen ist, müssen nach Angaben der Polizei die weiteren Untersuchungen ergeben. Derzeit wird gegen den 48-Jährigen wegen des Verdachts des Totschlags ermittelt.

Es passierte während des Hofgangs gegen 14 Uhr: Einige Häftlinge hatte sich im sogenannten Sporthof der Einrichtungen zwischen zwei der Zellenblöcke versammelt, in dem sie gemeinsam Volleyball, Basketball oder Tennisfußball spielen können. Aus bislang unbekannten Gründen gerieten die beiden Häftlinge plötzlich aneinander. Nach ersten Erkenntnissen stürzte der Kroate nach einem Schlag zu Boden und blieb regungslos liegen. Mithäftlinge und Wärter versuchten noch, den 30-Jährigen wiederzubeleben. Letztlich konnte aber nur noch der Tod festgestellt werden.

„So etwas hat natürlich Auswirkungen auf das Personal und natürlich auch auf mich“, sagte Jürgen Burghardt, Leiter der JVA Bernau, gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. „Wir überlegen uns nach derartigen Vorfällen genau, was wir noch verbessern oder ändern können, damit solche Tragödien nicht mehr passieren.“ Eine Verletzung der Vorschriften habe es nach derzeitigem Stand aber nicht gegeben.

Von noch mehr Kontrolle oder erweiterten Verboten für die Insassen hält der Anstaltsleiter hingegen nichts. „Natürlich gäbe es Maßnahmen, mit denen man derartige Auseinandersetzungen verhindern kann“, so Burghardt. Beispielsweise Einzelhaft oder Hofgänge, bei denen die Gefangenen gefesselt sind. Maßnahmen, die im Bayerischen Strafvollzugsgesetz aber auch nicht als Standard vorgesehen sind. „Das hätte dann mit einem humanen Strafvollzug nach meinem Verständnis nichts mehr zu tun“, findet Burghardt. Zumal es in der Bernauer JVA nach Einschätzung des Leiters „sehr wenige“ Vorkommnisse dieser Art gäbe.

Eine Aussage, die sich – bezogen auf alle JVAs in Bayern – mit der Aussage des Bayerischen Justizministeriums deckt. Derartige Vorfälle seien laut Sprecherin Ulrike Roider „äußerst selten“. Aufgrund seiner Aufsichtsfunktion hole das Ministerium dann einen Bericht über die Vorkommnisse der Justizvollzugsanstalt ein. Roider: „Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass in Bernau Vorschriften nicht eingehalten worden wären.“

Was genau zur Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern geführt hat und wer wie oft zugeschlagen hat, dazu kann Burghardt keine Angaben machen. „Das ist Sache der Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft.“ Auch zu den Taten, die den beiden Männern die Haftstrafe in Bernau eingebracht hatte, darf er nach eigenen Angaben keine Auskunft geben. Es seien aber nach seinen Informationen „keine größeren Delikte“ gewesen.

Aufgabe der Rechtsmediziner

Eine entscheidende Frage für die Ermittler der Kriminalpolizei wird zudem sein, ob der Tod des 30-Jährigen beispielsweise durch eine Vorerkrankung begünstigt worden ist. „Das zu klären, ist nun Aufgabe der Rechtsmediziner“, sagte Stefan Sonntag, Polizeisprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, gegenüber den OVB-Heimatzeitungen.

Denn auch ein tragischer Ausgang einer nahezu alltäglichen körperlichen Auseinandersetzung, die in der Regel höchstens mit blauen Flecken oder einer gebrochenen Nase endet, ist nicht auszuschließen. Sonntag: „Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist das denkbar.“

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