Frasdorf – Das Dach eines alten Stadls an der Sagbergstraße in Frasdorf darf vorerst bleiben. Das Verwaltungsgericht München hat jetzt einen Bescheid der Gemeinde aufgehoben, wonach der Stadl zurückgebaut werden muss.
Gefährdung
des Verkehrs?
Die Gemeinde Frasdorf hatte vorgeschrieben, dass das Dach künftig nicht mehr in den Straßenraum hineinragen darf. Dagegen hatte der Besitzer des Stadls geklagt. Er argumentierte, dass der Stadl unter Denkmalschutz stünde und dass es durch das Dach zu keiner Gefährdung des Verkehrs komme. Außerdem sei erst nach einem Ausbau der Straße die Straße näher an seinen Stadl gerückt.
Das verneinte die Gemeinde. Das Stadldach habe schon vorher in den Straßenraum hineingeragt, so die Behörde. Zudem sei der Stadl gar nicht denkmalgeschützt. Dem stimmte auch das Landratsamt zu. Die Polizei wiederum berichtete, dass es auf der Straße seit 2015 zu keinem Unfall gekommen sei.
Letztlich gab das Verwaltungsgericht dem Stadlbesitzer recht. Die Richter bemängelten an dem Bescheid der Gemeinde unter anderem, dass dort nicht festgesetzt war, um wie viel der Stadl zurückgebaut werden muss. „Außerdem hat die Gemeinde nicht hinreichend geprüft, ob nicht andere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit geeignet wären“, erklärt ein Gerichtssprecher.
Die Frage, ob das Stadldach schon immer in die Straße hineinragte, oder ob die Straße bei der Sanierung im Jahr 2016 näher an das Gebäude herangerückt ist, sei deshalb zunächst zweitrangig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald es an die Gemeinde zugestellt ist, hat diese einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob sie dagegen Rechtsmittel einlegt.
Kommune wartet
auf Begründung
Ob sie‘s tun wird? Dazu will sich Bürgermeisterin Marianne Steindlmüller noch nicht äußern. „Wir halten das Urteil für falsch“, sagte die Rathauschefin auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen. „Bevor nicht die Begründung vorliegt, möchte ich dazu aber keine weitere Stellung beziehen.“