Rosenheim/Traunstein – Wende im Fall einer 52-jährigen Zugbegleiterin, die eine Gruppe Afrikaner im August 2018 rassistisch beleidigt haben soll: Das Landgericht Traunstein hat die Frau, die gegen ihre Verurteilung in Berufung gegangen war, jetzt freigesprochen. „Es verblieben ganz erhebliche Zweifel am Tatvorwurf“, begründete die siebte Strafkammer des Landgerichts unter dem Vorsitz von Richterin Christina Braune das Urteil.
Zutritt zum
Bus verwehrt
Dieser Fall hatte im Frühsommer für viel Aufregung gesorgt: Anfang Juni musste sich eine 52-jährige Mitarbeiterin des Meridian vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten, nachdem sie eine Gruppe von Afrikanern beleidigt und ihnen den Zutritt zu einem Bus verwehrt haben soll (wir berichteten).
Die sieben Männer wollten am 15. August 2018 mit einem Bus fahren, der aufgrund von Bauarbeiten als Schienenersatzverkehr diente. Doch die Frau habe sie mit den Worten „Raus, raus! Schwarze Tiere nehme ich nicht mit“ am Einsteigen gehindert, so die Aussage der Männer.
Einen Vorwurf, den die 52-Jährige in der Hauptverhandlung vehement zurückwies. Vier der Männer hätten keine Fahrkarte gehabt, woraufhin sie die Fahrgäste zum Automaten schicken wollte. Das lehnten die Männer nach Angaben der Zugbegleiterin ab. Es sei schließlich zu einem Wortgefecht gekommen, in dessen Verlauf sie die Männer von der Fahrt ausgeschlossen habe.
Das Rosenheimer Gericht unter dem Vorsitz von Richter Wolfgang Fiedler schenkte den Aussagen der Afrikaner Glauben und verurteilte die Frau zu einer Geldstrafe in Höhe von 2800 Euro. Zudem erklärte ihr der Richter, dass sie nur „knapp einer Anzeige wegen Volksverhetzung“ entgangen sei.
Völlig anders hingegen schätzte das Landgericht Traunstein jetzt die Vorkommnisse bei der Berufungsverhandlung ein. Nachdem acht Zeugen – vier Afrikaner, zwei Polizisten, der Busfahrer sowie ein Fahrgast – gehört worden waren, kam das Gericht letztlich zu dem Schluss, dass sich die Belastungszeugen „im Verlauf des Verfahrens in wesentlichen Punkten des Geschehens“ widersprochen haben. „Es verblieben ganz erhebliche Zweifel am Tatvorwurf. Ein Tatnachweis war keinesfalls zu führen“, teilte die siebte Strafkammer im Urteil mit.
„Meine Mandantin ist natürlich sehr erleichtert“, kommentierte der Bad Aiblinger Anwalt David Schietinger den Freispruch für die Zugbegleiterin. Auch der Richter in Rosenheim habe seiner Meinung nach „Zweifel an den Aussagen“ der afrikanischen Männer gehabt, glaubt Schietinger, „aber sie waren wohl nicht stark genug, um meine Mandantin freizusprechen.“
Nach Angaben des Anwalts seien derartige Vorwürfe gegenüber Bahnangestellten kein Einzelfall. Zur Häufigkeit, wie oft Mitarbeiter mit diesen Anschuldigungen konfrontiert würden, wollte sich die Bayerische Oberland GmbH, Betreiber des Meridian, gegenüber den OVB-Heimatzeitungen nicht äußern. Stattdessen teilte eine Sprecherin mit, dass sich das Unternehmen über den Ausgang des Verfahrens freue. Die Sprecherin macht aber auch deutlich: „Wir würden in unserem Unternehmen keinerlei diskriminierendes Verhalten dulden und schulen unsere Mitarbeiter auch in dieser Hinsicht.“
„Vorbildliches“ Verhalten
Nach Angaben von Schietinger habe sich das Unternehmen gegenüber der Angestellten jedenfalls „vorbildlich“ verhalten und „ihr den Rücken gestärkt“. So habe die Bayerische Oberlandbahn, Betreiber des Meridian, für die 52-Jährige unter anderem Prozessausgaben ausgelegt. Auch seitens von Kollegen und Fahrgästen erfuhr die Zugbegleiterin Rückendeckung. So hatten Kollegen in sozialen Medien einen Zeugenaufruf gestartet, um die Frau zu entlasten.