Diebesgut in der Chipstüte

von Redaktion

12000 Euro in Bad Feilnbach erbeutet: Einbrecher zu Haftstrafen verurteilt

Rosenheim – Drei Einbrecher, die im März 2019 in ein Haus in Bad Feilnbach eingedrungen waren und dort Diebesgut im Wert von über 12000 Euro mitgehen lassen haben, müssen jetzt Haftstrafen antreten. Das hat das Amtsgericht Rosenheim entschieden.

Alle drei Angeklagten aus Ungarn – ein 29-jähriger Staplerfahrer, ein 38-jähriger Landwirtschaftshelfer und ein 27-jähriger Karosseriebauer – kamen immer wieder unter anderem nach Österreich und Deutschland, um Raubzüge zu unternehmen, was an verschiedenen Vorstrafen abzulesen ist.

Mit Axt ein Fenster eingeschlagen

Am Vormittag des 7. März schlug der 29-Jährige das schmale Fenster einer Vorratskammer eines Hauses in Dettendorf bei Bad Feilnbach ein. Eine Axt dazu hatte er hinter dem Haus gefunden. Die Bewohner, ein Rentnerehepaar, war gerade an diesem Tag mit Besuch in den Voralpen unterwegs gewesen. Beim Einbruch erbeuteten die Angeklagten Bargeld, Münzen und Wertgegenstände im Wert von über 12000 Euro.

Jedoch konnten sie sich nicht lange an der Beute erfreuen. Das Fahrzeug mit ungarischem Kennzeichen war vor Monaten im Zusammenhang mit Aufbrüchen kirchlicher Opferstöcke in Verbindung gebracht worden und somit zur Fahndung ausgeschrieben.

Als das Trio am späten Nachmittag bei Waidhaus über die tschechische Grenze fahren wollte, schlug die bayerische Schleierfahndung zu. Am Parkplatz Ullrichsberg wurde der Wagen gestoppt und die Insassen samt Fahrzeug anschließend an der Grenzstation gefilzt. Erstaunliches fand sich in einer Plastiktüte mit Kartoffelchips: etliche kleine Goldbarren. Daneben fanden sich Silbermünzen und das gesamte Diebesgut aus dem Einbruch in Bad Feilnbach.

Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Dr. Marc Herzog, Raphael Botor und Dr. Markus Frank, baten das Gericht um ein Rechtsgespräch, in dem sie ausloten wollten, mit welcher Ahndung ihre Mandanten zu rechnen hatten, sofern sie ein umfassendes Geständnis ablegen.

Das Gericht und die Staatsanwaltschaft verschlossen sich dem nicht. So kam es zu einer Verständigung, die in jedem Fall eine mehrjährige Strafe und keinesfalls die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe beinhalten würde. Verteidigung und Angeklagte erklärten sich damit einverstanden.

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre

Die Staatsanwältin ging mit ihren Anträgen an die obere Grenze des Verständigungsspielraumes. Die Haupttäter wollte sie mit drei Jahren Gefängnis, den Fahrer, der sich ihrer Ansicht nach lediglich der Beihilfe schuldig gemacht hatte, mit zwei Jahren und drei Monaten bestraft sehen.

Die Verteidiger führten die frühzeitigen Geständnisse und die Tatsache, dass die Beute zurückgegeben werden kann, ins Feld. Deshalb hielten sie eine Strafe von zwei Jahren und sechs Monaten, für den Chauffeur ein Jahr und neun Monate, für ausreichend.

Das Gericht sprach gegen die Haupttäter wegen der gewohnheits-, gewerbs- und bandenmäßigen Taten eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten, gegen den dritten Mann eine Haftstrafe von zwei Jahren aus.

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