Traunstein/Wasserburg – Ein 29 Jahre alter Asylbewerber aus Sierra Leone beleidigte am 6. Oktober 2018 in Wasserburg einen RVO-Busfahrer, der die Fahrscheine der neuen Passagiere kontrollieren wollte. Als der 52-Jährige angesichts der aggressiven Stimmung des Mannes den Notruf wählte, riss ihm der Flüchtling die Brille herunter und versetzte ihm einen Faustschlag ins Gesicht. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verhängte gestern zwölf Monate Haft und ordnete die Unterbringung des psychisch Kranken in der Psychiatrie an.
Der Flüchtling war 2018 von einer Einrichtung in Bad Tölz nach Burghausen verlegt worden. Er fühlte sich dort krankheitsbedingt verfolgt, trat mehrmals gewaltbereit auf und wurde deshalb ins Bezirksklinikum in Gabersee verlegt.
Am Abend des Tattags wartete er gegen 20.52 Uhr mit etwa 30 anderen Fahrgästen an der Bushaltestelle an der Münchener Straße. Der 52-Jährige forderte die teils alkoholisierten Personen auf, einzeln einzusteigen, da er die Tickets kontrollieren müsse. Der Angeklagte reagierte mit wüsten Beschimpfungen wie „Motherfucker“ und „Rassist“.
Der 52-Jährige griff zum Handy und wollte ob der aggressionsgeladenen Stimmung die Polizei verständigen. Der 29-Jährige geriet noch mehr in Wut, riss dem RVO-Angestellten die 535 Euro teure Brille herunter und hieb einmal wuchtig mit der Faust ins Gesicht des Geschädigten. Dieser sank erheblich verletzt in seinem Sitz zusammen. Der Angreifer flüchtete zu Fuß Richtung Bahnhof und konnte kurz darauf festgenommen werden.
Der 52-Jährige erlitt eine Schädelprellung, eine Gehirnerschütterung, eine Verletzung der Wirbelsäule, starke Schwindelgefühle, Übelkeit, einen Bruch im Gesichtsbereich, eine Kieferverletzung mit entsprechenden Schmerzen und psychische Folgen wie eine posttraumatische Belastungsstörung. Die Brille war nach dem Vorfall unauffindbar. Nach zwei Tagen stationär im Krankenhaus war das Opfer bis zum 25. Oktober arbeitsunfähig.
Im Zeugenstand bestätigte der Busfahrer den Inhalt der Anklage, die auf seiner Schilderung basierte. Der 29-Jährige selbst gab stets vor, sich an nichts erinnern zu können.
Der vierfach einschlägig vorbestrafte Flüchtling fiel bereits in verschiedenen Asylbewerberheimen durch aggressives Verhalten auf. Er leidet unter einer schizoaffektiven Störung, einer schweren psychischen Erkrankung, die schubweise verläuft. Mehrmals wurde er stationär behandelt.
Zustand 2018 einigermaßen stabil
Im Verlauf des Jahres 2018 war sein Zustand insgesamt – auch durch Einnahme entsprechender Medikamente – einigermaßen stabil. Im Herbst zeichnete sich jedoch eine Verschlechterung wegen der nicht mehr nicht genommenen Arzneien ab, wie der psychiatrische Sachverständige, Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee, gestern berichtete. Der Gutachter attestierte dem Asylbewerber erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit bei der Attacke im Bus.
Auf vier Vorstrafen und weitere Taten nach dem gleichen Schema, die zu keiner Verurteilung führten, verwies Staatsanwalt Jan Salomon im Plädoyer. Ein Faustschlag gegen den Kopf sei immer sehr gefährlich. Der 29-Jährige zeige „keine Einsicht, keine Reue“ und habe den Busfahrer im Prozess sogar der Lüge bezichtigt. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr elf Monaten ohne Bewährung sei erforderlich. Trotz mehrfacher Behandlung weise der Angeklagte „noch keine Krankheitseinsicht“ auf. Deshalb sei die Unterbringung anzuordnen, so Staatsanwalt Jan Salomon.
Der 52-jährige Nebenkläger schloss sich an. Auf seine Frage nach Schadensersatz und Schmerzensgeld antwortete der Vorsitzende Richter, dafür sei die Strafkammer nicht zuständig.
Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim hatte „keine Zweifel an den Angaben des Busfahrers“. Angemessen sei – neben der Unterbringung – eine Haftstrafe von nicht mehr als einem Jahr. Nach erfolgreicher Therapie gebe es vielleicht andere Möglichkeiten für seinen Mandanten.
Im Urteil stellte der Vorsitzende Richter fest: „Es geht einfach nicht, einer fremden Person grundlos ins Gesicht zu schlagen, so dass das Jochbein bricht – aus Aggressivität, die in Gewalt umgeschlagen ist.“ Der Angeklagte habe genau gewusst, was er getan habe und sich dennoch nicht gescheut, den Geschädigten als Lügner zu bezeichnen: „Das ist ein starkes Stück.“
„Keine Gründe
für Bewährung“
Ein Jahr Freiheitsstrafe sei tat- und schuldangemessen. Angesichts der Vorstrafen, der Tat unter offener Bewährung und der Unbelehrbarkeit sehe er „keine Gründe für Bewährung“, fuhr Dr. Jürgen Zenkel fort. Und weiter: „Sie nehmen die notwendigen Medikamente nach Wohlgefallen, setzen sie sie ab, wann Sie wollen. Um sicherzustellen, dass Sie für Allgemeinheit nicht mehr gefährlich werden, ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unumgänglich. Unbehandelt kann sich eine Tat wie an dem Busfahrer jederzeit wiederholen.“
Der Angeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil gestern an, das mit Zustimmung des Staatsanwalts sofort rechtskräftig wurde.