Traunstein/Aschau – Eine 79-jährige Dame aus Aschau und einen 83 Jahre alten Mann aus Villingen in Baden-Württemberg schröpften „falsche Polizisten“ zusammen mit anderen Tätern im 2018 um Bargeld, Gold und Schmuck im Wert von über 300000 Euro. Eine 45-jährige Deutsche und ihre 26-jährige syrische Freundin aus Baden-Württemberg fungierten jeweils als Abholerinnen.
Urteil ist nun rechtskräftig
Mittlerweile ist das Urteil der sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein gegen die beiden Frauen rechtskräftig. Wie Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen bestätigte, hat der Bundesgerichtshof die Revision der Täterinnen als unbegründet verworfen. Die Kammer hatte im Februar wegen Betrugs sowie besonders schweren Betrugs Freiheitsstrafen von viereinhalb beziehungsweise fünf Jahren verhängt (wir berichteten).
Geld vom
Balkon geworfen
In Aschau hatte die 79-Jährige nach Dutzenden Anrufen von Bandenmitgliedern mitten in der Nacht des 30. Mai 2018 Bargeld in Höhe von 38000 Euro in einem Umschlag über den Balkon geworfen. Statt des angeblichen „Zivilfahnders“ der Polizei nahmen die Angeklagten die Beute mit.
Nach dem gleichen Muster verlor der 83-jährige Senior am Abend des 6. Juni 2018 Wertsachen im Wert von fast 278000 Euro – 14 Goldbarren mit einem Gesamtgewicht von 7,7 Kilogramm, Goldmünzen und den Goldschmuck seiner Frau.
Die Angeklagten räumten in dem Traunsteiner Strafverfahren die Abholaktionen ein, wollten aber keine Ahnung gehabt haben von den kriminellen Hintergründen. Sie profitierten damals mit jeweils mehreren Tausend Euro in bar von der Beute.