Traunstein – Ein ungewöhnlicher Schleuserprozess gegen fünf Angeklagte, die Frauen aus Serbien und Bosnien an Pflegebedürftige in mehreren Bundesländern vermittelten beziehungsweise sie dorthin brachten, hat vor der Zweiten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs begonnen.
Ans Tageslicht kam die „Selbsthilfe“ bei einer Polizeikontrolle Mitte November 2018 in Passau. Über den Grenzübergang Freilassing war wenige Tage vorher eine illegale Einreise erfolgt. Das Verfahren ist auf neun Tage terminiert, könnte aber dank der jüngst abgelegten Geständnisse vorzeitig, am 30. September, zu Ende gehen.
Die Vorwürfe von Staatsanwalt Marian Rübsam von der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg umfassen 39 Fälle der banden- und gewerbsmäßigen Schleusung. Auf der Anklagebank sitzen eine 53-jährige Serbin und zwei Landsmänner, 31 und 23 Jahre alt, sowie ein deutsches Ehepaar (77 und 74) aus Enkenbach-Alsenborn, nahe Kaiserlautern. Die 53-Jährige und das Ehepaar sollen sich mit anderweitig verfolgten Personen im Dezember 2017 zu einer „Bande“ zusammengeschlossen haben – „um fortgesetzt gegen Entgelt serbische und bosnische Staatsangehörige zum Zwecke der Arbeitsaufnahme im Pflegesektor unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland zu bringen“. Die Fäden, welche Frauen wo zum Einsatz kamen, liefen bei der 53-Jährigen und dem Ehepaar zusammen, das eine Pflegedienstagentur betrieb.
Man gewann ein serbisches Transportunternehmen, dessen Fahrer die Frauen zu ihren Arbeitsstellen für jeweils drei Monate im nördlichen Oberbayern, in Rheinland-Pfalz und im Saarland brachten. Die 53-Jährige kassierte ein Vermittlungshonorar von 200 Euro, das Ehepaar zusammen 100 Euro pro Beschäftigungsmonat der Pflegekraft. Die Kosten von 130 Euro für den Fahrer übernahm die Pflegefamilie.
Ehepaar gründet
eine „Agentur“
Das Ehepaar, bis dahin im Transportgeschäft tätig, entwickelte circa 2015 die Idee von einer Pflegeagentur mit ausländischen Kräften. Dazu der 77-Jährige: „Wir wollten nicht unnütz rumsitzen.“ Das Paar vermittelte zunächst rumänische und polnische Frauen. Nach Ärger mit einer Geschäftspartnerin im EU-Land Polen fanden sich keine Pflegewilligen mehr. Das Paar suchte andernorts Deutsch sprechende Pflegekräfte. Eine der ersten war die 53-jährige Serbin, die schließlich selbst als Vermittlerin einsprang. Man übersah angeblich, dass Serbien kein EU-Mitglied ist.
Als Touristen dürfen serbische Staatsangehörige drei Monate in Deutschland weilen, jedoch ohne Erlaubnis nicht arbeiten. „Man muss sich erkundigen. Wenn man das nicht macht, muss man den Kopf hinhalten“, merkte Vorsitzender Richter Fuchs an. Laut einer staatsanwaltschaftlichen Stellungnahme wurde in Vorgesprächen von allen Seiten Konsensbereitschaft geäußert, auch aus prozessökonomischen Gründen. In der Bundesrepublik herrsche Pflegenotstand, hieß es weiter. Der Bedarf an Pflegekräften könne nicht durch deutsche Fachkräfte gedeckt werden. Bundesgesundheitsminister Jens Span habe sich für Pflegekräfte aus dem Ausland eingesetzt. Die Frauen hätten ordnungsgemäße und sachgerechte Arbeit geleistet, niemand sei zu Schaden gekommen. Außerdem hätten alle Pflegerinnen die Bundesrepublik nach drei Monaten wieder verlassen. Der Verteidiger der 53-Jährigen hatte betont, seine Mandantin habe „aus altruistischen Gründen“ gehandelt: „Im Vordergrund stand, anderen zu helfen.“ Wenn eine Pflegekraft ausgefallen sei, habe die Angeklagte die Vermittlungsgebühr zurückerstattet.
Die Einnahmen aus den Vermittlungen, 2018 rund 6000 Euro, seien versteuert worden, versicherte das Ehepaar. Auf Fragen des Gerichts zu den Arbeitsbedingungen der Frauen schilderte der 77-Jährige, diese hätten die Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld unterstützt, aber keine medizinischen Dinge erledigt. Viele Familien mit Pflegepersonen hätten nur wenig Geld gehabt: „Sie haben uns leidgetan.“
Freiheitsstrafen
und Geständnisse
Staatsanwalt und Verteidiger hatten sich vor dem Prozess zu den Strafhöhen geäußert. Bei Geständnissen sollen die Freiheitsstrafen für den 53-Jährigen und den 77-Jährigen zwischen 22 Monaten und zweieinhalb Jahren liegen. Die 74-Jährige und die beiden Fahrer könnten Bewährungsstrafen zwischen 15 und 21 Monaten bekommen. Alle Verteidiger waren mit dem Gerichtsvorschlag einverstanden. Der Staatsanwalt forderte für die 53-Jährige und den 77-Jährigen höhere Strafspannen.