Rosenheim/Wasserburg – Die Bundespolizei war am Mittwochmorgen am Rosenheimer und am Wasserburger Bahnhof mit Personen beschäftigt, die jeweils ohne Fahrschein mit dem Zug unterwegs waren. In einem anderen Fall hatten die Polizisten einen „Schwarzfahrer“ auch wegen Unterschlagung angezeigt. Anschließend hatte der Mann das Land zu verlassen. Eine 26-Jährige wurde während der Fahrt von Rosenheim nach Reitmehring vom Zugbegleiter einer Fahrscheinkontrolle unterzogen.
Wie sich herausstellte, war die Nigerianerin ohne Fahrkarte unterwegs. Im Verlauf der Fahrpreisnacherhebung wurde die Frau nach ersten Erkenntnissen aggressiv und ausfällig. Sie soll den Schaffner als „Rassist“ bezeichnet und von „kill“ (töten) gesprochen haben. Den zum Zweck der Personalienfeststellung verständigten Beamten der Wasserburger Polizei begegnete die Afrikanerin mit Tritten und Faustschlägen. Auch nach dem Eintreffen von Beamten der Rosenheimer Bundespolizei beruhigte sich die immer weiter aufbrausende Afrikanerin nicht. Sie wurde aufgrund ihrer psychischen Verfassung ins Inn-Salzach-Klinikum eingeliefert. Die Frau muss mit Strafanzeigen wegen Beleidigung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte rechnen.
In die Klinik nach Rosenheim wurde auf Veranlassung der Bundespolizei ein 36-Jähriger gebracht. Auch dieser Mann war, wie die Fahrscheinkontrolle in einer Regionalbahn ergab, ohne Ticket mit dem Zug unterwegs. Als die Beamten zur Identitätsfeststellung am Bahnhof hinzugezogen wurden, ließ sich der Italiener kaum mehr wecken. Während der Kontrolle fielen ihm wiederholt die Augen zu. Offenbar war er nicht mehr in der Lage, sich wach zu halten. Der Rettungsdienst nahm sich des hilflosen Mannes an. Einer ersten Einschätzung zufolge litt er an den Auswirkungen eines Drogenentzugs.
Einen afghanischen Staatsangehörigen schloss der Zugbegleiter von der Fahrt mit dem EuroCity aus, da er nicht über eine Fahrkarte verfügte. Bei der Kontrolle in Rosenheim stellte sich heraus, dass der 20-Jährige keine Papiere hatte. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Beamten ein Mobiltelefon. Einen Eigentumsnachweis konnte der Afghane nicht erbringen. Letztlich musste er eingestehen, dass er das Handy im Zug „gefunden“ und, weil er es brauchen könnte, mitgenommen hätte. Das Handy wurde sichergestellt. Um der angedrohten Abschiebung zuvorzukommen, reiste der Afghane mit dem Zug in Richtung Innsbruck, wo er wohnt und gemeldet ist – diesmal jedoch mit einer Fahrkarte.